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Handwerkskammer Konstanz

Fördersätze für Meister-BAföG steigen

Wer sich zum Handwerks- oder Industriemeister, zum Techniker, Betriebswirt oder staatlich geprüften Erzieher fortbilden will, wird ab August 2016 besser unterstützt. Der Bundestag hat die Gesetzesnovelle beschlossen.
"Mit der jetzt vorliegenden Novelle sorgen wir dafür, dass es ein echtes Aufstiegs-BAföG wird", sagte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka bei der abschließenden Lesung im Bundestag. Die Förderung für die Aufstiegsfortbildung werde familienfreundlicher und für mehr Menschen attraktiv.

Auch Bachelorabsolventen können "Meister-BAföG" erhalten, wenn sie den Meister machen und später einen Handwerksbetrieb leiten wollen. Die Bundesregierung setzt damit ein starkes Zeichen für die Attraktivität der beruflichen Bildung. Qualifizierte Meister oder Techniker haben ausgezeichnete Berufs- und Einkommensaussichten.

Eine Viertel Milliarde Euro werde in den kommenden vier Jahren zusätzlich für das "Meister-BAföG" ausgegeben, so Wanka. Jährlich können doppelt so viele Fördermittel eingesetzt werden als vor zehn Jahren.

Die Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) soll zum 1. August 2016 in Kraft treten. Der Bundesrat muss ihr abschließend zustimmen.

Weitere Informationen und einen Beispielrechner finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung