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Sie sind aktuell arbeitssuchend oder bereits seit längerer Zeit nicht mehr berufstätig? Für Arbeitssuchende

Wenn eine berufliche Weiterbildung für die Beendigung von Arbeitslosigkeit oder bei drohender Arbeitslosigkeit als notwendig anerkannt wird, kann die Agentur für Arbeit Bildungsgutscheine ausstellen. Sie sind die Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden.



Wer wird gefördert?

Arbeitssuchende sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder keinen Berufsabschluss haben. Vorausgesetzt wird in der Regel entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit.



Was wird gefördert?

Der Bildungsgutschein gilt für Lehrgangskosten sowie gegebenenfalls die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Kinderbetreuung während einer beruflichen Weiterbildung oder Umschulung.



Wie wird gefördert?

Voraussetzung ist eine Beratung durch die Agentur für Arbeit, bei der der Bildungsbedarf für jeden Interessenten individuell festgestellt wird. Ziel, Dauer und regionaler Geltungsbereich der Weiterbildung sind dann auf dem Bildungsgutschein vermerkt.

Unsere zertifizierten Kurse finden Sie in einer Broschüre, die Ihnen hier zum Download bereitsteht.

Oder wenden Sie sich direkt in einem persönlichen Gespräch an die für Sie zuständige Arbeitsagentur. Hier erfahren Sie mehr: www.arbeitsagentur.de.