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Katharina Täubl/Holzmann-Medien

Für Beschäftigte

Meister-BAföG: Hilfe für den Aufstieg

Das Meister-BAföG (seit 2016 Aufstiegs-BAföG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Förderung von Aufstiegsfortbildungen für Fachkräfte. Angehende Meister, Techniker und Betriebswirte können für ihre Fortbildung Zuschüsse und zinsbegünstigte Darlehen beantragen.

Wer wird gefördert?

Handwerker und andere Fachkräfte, die über eine anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen und sich auf einen Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Betriebswirten oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten. (ausführliche Informationen)

Was wird gefördert?

Kurse, die auf eine öffentlich-rechtlich geregelte Fortbildungsprüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder gleichwertige Abschlüsse vorbereiten und mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Auch einzelne Module einer Aufstiegsfortbildung können gefördert werden. Nicht gefördert werden Fortbildungsabschlüsse, die oberhalb der Meisterebene liegen, wie zum Beispiel ein Hochschulabschluss. (ausführliche Informationen)

Wie wird gefördert?

Es gibt einen Zuschuss von 50 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Wer die Meisterschule in Vollzeit besucht, erhält einen einkommens- und vermögensabhängigen monatlichen Zuschuss zum Unterhalt. Im Übrigen gibt es günstig verzinste Bankdarlehen. (ausführliche Informationen)

Hier erfahren Sie mehr:
www.aufstiegs-bafoeg.de



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Anleitung zum Ausfüllen der BAföG- Formulare

Das Ausfüllen der BAföG-Formulare ist gar nicht so schwer, wie es gemacht wird erfahren Sie im nachfolgenden Film. Ihre Unterlagen reichen Sie bitte in der Handwerkskammer Konstanz, Webersteig 3, 78462 Konstanz ein.

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Bildungsprämie: Zuschuss via Gutschein

Die Bildungsprämie ist ein Förderprogramm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Mit einem Prämiengutschein im Gegenwert von bis zu 500 Euro wird ein Teil der Weiterbildungskosten übernommen.

Wer wird gefördert?

Erwerbstätige Männer und Frauen, die im Durchschnitt mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten und deren Jahreseinkommen bis 20.000 Euro (40.000 bei Verheirateten) beträgt.

Was wird gefördert?

Die Kosten der Lehrgänge und Kurse selbst sowie Prüfungsgebühren werden bezuschusst – allerdings erst nach einem vorherigen Beratungsgespräch bei einer anerkannten Beratungsstelle.

Wie wird gefördert?

Der Prämiengutschein deckt maximal die Hälfte der Weiterbildungskosten, höchstens aber 500 Euro. Der Gutschein kann alle zwei Jahre ausgestellt werden.



Hier erfahren Sie mehr:
www.bildungspraemie.info



Fachkursförderung

Lebenslanges Lernen ist also die Devise – und dafür gibt es finanziellen Rückenwind: Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg hat die Fachkursförderung neu aufgelegt und unterstützt berufliche Weiterbildungsangebote aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Auch bei zahlreichen technischen und kaufmännischen Kursen der Bildungsakademie können Teilnehmende aus Baden-Württemberg damit von einer um 25 Prozent reduzierten Teilnahmegebühr profitieren. Wer das 55. Lebensjahr vollendet hat, zahlt sogar nur die Hälfte. Teilnehmende ohne Berufsabschluss werden ebenfalls 50 Prozent der Kursgebühren erlassen.

Für die Mehrzahl der Angebote, vom Tagesseminar bis hin zur mehrwöchigen Fortbildung, kann eine Fachkursförderung in Anspruch genommen werden – und das ganz ohne zusätzlichen Papierkram, denn die Fachkursförderung beantragt die Bildungseinrichtung. Solange die Fördertöpfe voll sind, profitieren die Teilnehmer automatisch von den reduzierten Gebühren.



Genauere Informationen zu den Angeboten der Bildungsakademie und zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie bei Stefanie Ende, Tel. 07731 83277-58, stefanie.ende@hwk-konstanz.de

Weitere Informationen zur Fachkursförderung finden Sie unter www.esf-bw.de .

Hinweis: Die Anträge können ab jetzt gestellt werden. Der Zuschuss kann unter Vorbehalt auch ohne Bewilligungsbescheid bereits ab dem 01. Januar 2022 gewährt werden.



Qualifizierungschancengesetz

Dank des neuen Qualifizierungschancengesetzes bekommen Unternehmen seit 1.1.2019 hohe Weiterbildungszuschüsse, um Mitarbeiter fit für zukünftige Herausforderungen zu machen. Die Bundesagentur für Arbeit bezahlt nicht nur einen Teil der Weiterbildungskosten, sondern gewährt auch Lohnkostenzuschüsse von bis zu 75 %, insofern Arbeitnehmer während der Weiterbildung bei vollem Gehalt freigestellt werden. Gefördert werden allerdings nur Weiterbildungen, die mehr als vier Wochen dauern und außerhalb des Unternehmens stattfinden. Detaillierte Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Alle Kurse zum Qualifizierungschancengesetz finden Sie hier.



WeGebAU: Qualifizierung für Beschäftigte

Das "WeGebAU“-Programm der Bundesagentur für Arbeit unterstützt die Weiterbildung von geringqualifizierten Arbeitnehmern und insbesondere älteren Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen.

Wer wird gefördert?

Ungelernte Beschäftigte und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern . Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden.

Was wird gefördert?

Die Lehrgangskosten werden ganz oder bei Beschäftigten in kleineren und mittleren Unternehmen teilweise erstattet. Auch die übrigen Aufwendungen (z. B. Fahrkosten) können bezuschusst werden.

Wie wird gefördert?

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten für ihre Weiterbildung einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen. Bei Beschäftigten, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, tragen die Agenturen für Arbeit bis zu 75% der Lehrgangskosten. Die verbleibenden Kosten sind vom Betrieb und/ oder der Arbeitnehmerin/ dem Arbeitnehmer zu tragen. Bei jüngeren Beschäftigten ist eine Förderung nur möglich, wenn der Betrieb mindestens 50% der Lehrgangskosten übernimmt.



Hier erfahren Sie mehr:
www.arbeitsagentur.de



Doppelt profitieren: Lernen und Steuern sparen

Weiterbildungskosten, die zusammen mit anderen Werbungskosten über dem Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr liegen, sind steuerlich absetzbar. Voraussetzung ist allerdings, dass die Weiterbildung direkt mit der Berufsausübung im Zusammenhang steht. Dann können Sie sämtliche Aufwendungen von der Kursgebühr über die Fachliteratur bis zu den Fahrtkosten beim Finanzamt in Abzug bringen.

Was wird steuerlich begünstigt?

Eigentlich alles, was Sie nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss in Ihre berufliche Bildung investieren. Darunter fallen Fortbildungen genauso wie Meisterkurse oder eine Umschulung. Die berufliche Veranlassung sollte nachgewiesen werden – etwa durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder durch Auflistung der Kursinhalte.



Welche Ausgaben können Sie geltend machen?

Steuerlich wirksam sind beispielsweise

  • Gebühren für Lehrgänge, Kurse, Tagungen, Vorträge und Prüfungen.
  • Ausgaben für Arbeitsmittel von der Fachliteratur bis zum PC. Was teurer ist als 487,90 Euro, wird in Monatsraten abgeschrieben.
  • Kosten für die Ausstattung des Arbeitszimmer zuhause (sofern es Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist) mit maximal 1.250 Euro im Jahr. Das gilt auch für eine Fortbildung während der Arbeitslosigkeit oder in der Elternzeit.
  • Fahrtkosten für den täglichen Weg zum Vollzeitunterricht werden 30 Cent je Entfernungskilometer angerechnet. Bei nebenberuflicher Weiterbildung gibt es entweder pauschal 30 Cent je Fahrkilometer oder Sie müssen die tatsächlichen Fahrkosten pro Kilometer nachweisen. Auch Bus- und Bahntickets können eingereicht werden.
  • Auch Übernachtungskosten, der zusätzliche Verpflegungsaufwand oder gegebenenfalls die Kosten einer doppelten Haushaltsführung können in Abzug gebracht werden. Kursteilnehmer, die sich nebenberuflich weiterbilden, können drei Monate lang eine Verpflegungspauschale geltend machen.


Das Weiterbildungsstipendium

Wer sich nach erfolgreicher Ausbildung, beruflich entwickeln möchte, für den ist das Weiterbildungsstipendium richtig. Die finanzielle Unterstützung soll junge Fachkräfte ermutigen, durch Weiterbildung den Grundstein für beruflichen Erfolg zu legen.



Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an talentierte und leistungsbereite Fachkräfte unter 25 Jahren, die bereits ihre berufliche Ausbildung abgeschlossen haben. Mit einem Weiterbildungsstipendium können Fachkräfte bis zu drei Jahre fachliche oder fachübergreifende Weiterbildungen finanzieren. Damit unterstützt das Bundesbildungsministerium junge Menschen, sich in ihrem Beruf durch Weiterbildung zu qualifizieren und neue berufliche Möglichkeiten bis hin zur Selbständigkeit zu entdecken.

Die Förderung umfasst Zuschüsse für die Kosten von fachlichen oder berufsübergreifenden Weiterbildungen in Höhe von insgesamt maximal 6.000 Euro, verteilt auf drei Förderjahre. Die Weiterbildung muss grundsätzlich berufsbegleitend durchgeführt werden. Auch Kosten für berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder Berufstätigkeit aufbauen, können bezuschusst werden.



Das Weiterbildungsstipendium basiert auf einer öffentlich-privaten Partnerschaft. Das Bundesbildungsministerium hat die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) damit beauftragt, das Programm zu koordinieren. Weiterhin tragen der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der Zentralverband des Deutschen Handwerks, der Bundesverband der Freien Berufe sowie knapp 300 für die Berufsausbildung zuständige Stellen und Kammern zum erfolgreichen Gelingen des Förderprogramms bei.

Hier erfahren Sie mehr: www.bmbf.de