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Für Unternehmer

WeGebAU: Qualifizierung für Beschäftigte

Das "WeGebAU“-Programm der Bundesagentur für Arbeit unterstützt die Weiterbildung von geringqualifizierten Arbeitnehmern und insbesondere älteren Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen.

Wer wird gefördert?

Ungelernte Beschäftigte und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern . Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Die Agentur für Arbeit kann einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für ungelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen.

Was wird gefördert?

Die Lehrgangskosten werden ganz oder bei Beschäftigten in kleineren und mittleren Unternehmen teilweise erstattet. Auch die übrigen Aufwendungen (z. B. Fahrkosten) können bezuschusst werden.

Wie wird gefördert?

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten für ihre Weiterbildung einen Bildungsgutschein. Bei Beschäftigten, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, tragen die Agenturen für Arbeit bis zu 75% der Lehrgangskosten. Die verbleibenden Kosten sind vom Betrieb und/ oder der Arbeitnehmerin/ dem Arbeitnehmer zu tragen. Bei jüngeren Beschäftigten ist eine Förderung nur möglich, wenn der Betrieb mindestens 50% der Lehrgangskosten übernimmt. Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt wird für den Zeitraum gezahlt, in dem die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer wegen der Teilnahme an der Weiterbildung keine Arbeitsleistung erbringen kann. Die Förderhöhe hängt vom Qualifizierungsbedarf und dem Arbeitsausfall ab.

Hier erfahren Sie mehr:

www.arbeitsagentur.de



Qualifizierung während der Kurzarbeit

Wenn Unternehmen in Krisenzeiten auf Kurzarbeit umstellen, kann die Qualifizierung der Belegschaft von der Bundesagentur für Arbeit mit Fördermitteln des Europäischen Sozialfonds unterstützt werden.

Wer wird gefördert?

Das Angebot richtet sich an Bezieherinnen und Bezieher von Transferkurzarbeitergeld, insbesondere aus kleinen und mittleren Unternehmen, die bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet sind und bei denen Qualifizierungsbedarf festgestellt wurde.

Was wird gefördert?

Berufliche Weiterbildung wie zum Beispiel kaufmännische Grundbildung, technische Lehrgänge oder zertifizierte EDV-Kurse.

Wie wird gefördert?

Der Arbeitgeber muss das Qualifizierungskonzept begründen und sich angemessen an den Kosten beteiligen.

Qualifizierungschancengesetz

Dank des neuen Qualifizierungschancengesetzes bekommen Unternehmen seit 1.1.2019 hohe Weiterbildungszuschüsse, um Mitarbeiter fit für zukünftige Herausforderungen zu machen. Die Bundesagentur für Arbeit bezahlt nicht nur einen Teil der Weiterbildungskosten, sondern gewährt auch Lohnkostenzuschüsse von bis zu 75 %, insofern Arbeitnehmer während der Weiterbildung bei vollem Gehalt freigestellt werden. Gefördert werden allerdings nur Weiterbildungen, die mehr als vier Wochen dauern und außerhalb des Unternehmens stattfinden. Detaillierte Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Alle Kurse zum Qualifizierungschancengesetz finden Sie hier.



Hier erfahren Sie mehr:

www.arbeitsagentur.de