Sachkunde-Prüfung Regalanlagen DIN EN 15635 und BetrSichV

Regalanlagen und deren Einrichtungen sind Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (Betr.SichV) § 3 verpflichtet den Unternehmer, auch für Regalanlagen eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. In § 10 werden Umfang und Fristen der Prüfung von Regalanlagen durch eine befähigte Person geregelt. Die neue DIN EN 15635 definiert wöchentlich durchzuführende Inspektionen und die sogenannte Experteninspektion, die in Abständen von nicht mehr als 12 Monate von einer fachkundigen Person (Regalprüfer/Regalinspekteur) durchgeführt werden muss. Die wöchentliche Inspektion kann von qualifizierten Mitarbeitern übernommen werden. Die Experteninspektion kann nur von einem Sachkundigen mit vertieften Kenntnissen durchgeführt werden.

Die Schulung vermittelt die Sachkunde zur jährlichen Prüfung von Regalanlagen auf der Grundlage der DIN EN 15635.

Teilnehmer/innen

Mitarbeiter aus den Bereichen:
-Lager und Logistik
-Wartung und Instandhaltung
-Konstruktion und Montage
-Arbeitssicherheit-/Sicherheitsbeauftragte

Weitere Informationen:

Termine