
Maskenpflicht ausgeweitet
Bitte beachten Sie die aktuellen Regeln
Aufgrund der aktuellen Infektionslage weitet die neue Corona-Verordnung Schule des Landes Baden-Württemberg die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung deutlich aus.
Für die Bildungsakademien der Handwerkskammer Konstanz bedeutet das eine Maskenpflicht in den
- Unterrichtsräumen
- Werkstätten
- Aufenthaltsräumen.
Das stellt die Bildungsakademie sicher
- Die Veranstaltungsräume werden regelmäßig belüftet.
- Im Eingangsbereich steht ein Desinfektionsautomat zur Verfügung.
- In den Toiletten stehen Flüssigseifen, Desinfektionsmittel und Papierhandtücher zur Verfügung.
- Die Sitzordnung in den Unterrichts- und Prüfungsräumen gewährt einen Abstand von min. 1,5 Metern zueinander.
- Partner- und Gruppenarbeiten, die eine engere körperliche Nähe erfordern, sind ausgeschlossen.
- Die Tische werden regelmäßig nach jedem Unterricht/jeder Prüfung gereinigt. Dasselbe gilt für Türgriffe, Handläufe, Computer und Lichtschalter.
- Toiletten, Waschbecken und Fußböden werden regelmäßig gereinigt.
- Pausen werden zeitlich versetzt abgehalten, um einem Andrang in der Cafeteria entgegenzuwirken.
Ihre Gesundheit ist uns wichtig. Daher informieren wir Sie selbstverständlich umfassend, sobald in unseren Bildungshäusern ein Covid-19-Fall vorliegt.