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Handwerkskammer Konstanz

Mehr Rückenwind für angehende Meister

Das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ist in Kraft

Der Meister ist das Herzstück des Handwerks – und seit Anfang der Woche gibt es auf dem Weg zum Titel mehr Unterstützung. Zum 1. August ist das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz in Kraft getreten und mit ihm eine deutliche Erhöhung des bisherigen Meister-BAföGs.

„Damit stehen angehende Meister jetzt auch finanziell auf einer Stufe mit angehenden Akademikern“, sagt Gotthard Reiner, Präsident der Handwerkskammer Konstanz. Dies sei angesichts der großen Bedeutung von Meisterbetrieben auch dringend geboten: „Der Meisterbrief ist nicht nur ein Gütesiegel, das Verbrauchern Orientierung und Sicherheit bietet. Er steht auch für solides Unternehmertum, eröffnet jungen Menschen Perspektiven und sorgt für den langfristigen Fortbestand von Betrieben, die als Nahversorger und Arbeitgeber unverzichtbar sind. Damit ist die Förderung des Aufstiegs zum Meister eine hervorragende Investition.“

Rund 700 Meisterschüler besuchen jährlich die Meisterkurse in den Bildungsakademien der Handwerkskammer. Gut die Hälfte von ihnen nahm bislang die Förderung durch das Meister-BAföG in Anspruch: „Wir hoffen, dass durch die attraktiveren Bedingungen künftig noch mehr Gesellinnen und Gesellen den Schritt zum Meister wagen und dank dieser Qualifikation das Handwerk weiter in Richtung Zukunft führen“, sagt Georg Hiltner, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Konstanz.

Die Aufstiegsförderung in Form von Zuschüssen und zinsgünstigen KfW-Darlehen gibt es für Weiterbildungen, die nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach der Handwerksordnung, dem Berufsbildungsgesetz oder auf gleichwertige Abschlüsse vorbereiten und mindestens 400 Unterrichtsstunden in Voll- oder Teilzeit umfassen.

Höhere Fördersätze und Zuschussanteile gibt es nach den neuen Richtlinien nicht nur für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie die Materialkosten für das Meisterstück. Auch die einkommensabhängigen Beiträge zum monatlichen Unterhalt während der Teilnahme an einem Vollzeitkurs sind deutlich gestiegen. Außerdem wurden die Vermögensfreibeträge angehoben und sowohl alleinerziehende als auch verheiratete Kursteilnehmer verstärkt gefördert. Auch die „Erfolgsprämie“ wurde deutlich angehoben: Bei bestandener Prüfung können auf Antrag 40 Prozent des Darlehensanteils für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen werden.

Weitere Informationen zur Förderung gibt es unter www.aufstiegs-bafoeg.de. Interessenten der Bildungsakademien in Rottweil, Singen und Waldshut berät Stefanie Ende unter Tel. 07731 83277589, E-Mail stefanie.ende@hwk-konstanz.de gerne auch persönlich.