Angebotsnummer 119996-0
Asbest - Verwendung, Eigenschaften, Gesundheitsgefahren
Aktuelle Regelungen
- REACH-Verordnung
- Gefahrstoffverordnung
- TRGS 519 und DGUV-Information 201-012 (früher BGI 664)
Verwendungsbeschränkungen
Technische und organisatorische Maßnahmen
- Arbeitsweisen gemäß TRGS519 Baustelleneinrichtung
- Aufgaben der Sachkundigen Person
- Gefährdungsbeurteilung
- Anzeigen der Arbeiten
- Betriebsanweisung und Unterweisung
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
Persönliche Schutzausrüstung
Ziel
Aufrechterhaltung des Asbest Sachkundenachweises
Information
Der Kurs vertieft die Kenntnisse in Verwendung, Eigenschaften und Gesundheitsgefahren im Bereich Asbest. Es werden sowohl die aktuellen Regelungen, Verwendungsbeschränkungen als auch die technischen und organisatorischen Maßnahmen behandelt.
Voraussetzungen
Unternehmer, Führungskräfte und Facharbeiter für Sanierung, die einen gültigen Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 4 haben und ihn aufrecht erhalten wollen und deren Schulung nicht länger als 6 Jahre zurückliegt
Dozent
Peter Schürmann
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Unser Plus
- Zertifizierte Bildungseinrichtung
- Praxiserfahrene Fachdozenten
- Kleine Seminargruppen
Besonderes
Nach der Gefahrstoffverordnung wurde die Gültigkeit von Sachkundenachweisen auf 6 Jahre begrenzt. Eine Verlängerung der Geltungsdauer um weitere 6 Jahre wird durch den Besuch eines behördlich anerkannten Fortbildungslehrganges der TRGS 519 Anlage 5 (Tageslehrgang) erreicht.
Sonstiges
Der Sachkundenachweis TRGS 519 für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten gilt aufgrund einer gesetzlichen Änderung nur noch für einen Zeitraum von 6 Jahren. Sachkundenachweise, die vor dem 01. Juli 2010 erworben wurden, sind nur noch bis zum 30. Juni 2016 gültig. Durch die Teilnahme an diesem Fortbildungskurs können Sie die Geltungsdauer Ihres Sachkundenachweises um sechs Jahre verlängern.
Zeitraum
26.02.2021
Teilnehmerzahl
Ausreichend freie Plätze
Kosten
Kurs: 320,00 €
förderfähig
Hinweis
Inkl. Schulungsunterlagen, Kaffee, Kaltgetränke und Mittagessen
Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30%, bei Teilnehmern ab dem 50. Lebensjahr um 50%. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.
Zertifizierung
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