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Information
Ihre wertvolle Zusatzqualifikation in holzberarbeitenden Berufen! Spezialisieren Sie sich im Bereich der CNC-Fertigung. Unser Seminar befähigt Sie zum professionellen Umgang mit CNC-Maschinen.
Als Fachkraft für CNC-Technik führen Sie alle Arbeiten beim Bedienen von CNC-Maschinen selbstständig durch und sind verantwortlich für das Rüsten der Maschinen, Erstellen und Modifizieren von CNC-Programmen. Darüber hinaus
befähigt Sie das Seminar, Programme mit hohem Schwierigkeitsgrad zu schreiben, zu testen und selbstständig zu produzieren. Die modular aufgebaute Weiterbildung schließt mit einer internen Prüfung zur "CNC-CAM-Fachkraft" Holz ab.
Abschluss
Prüfung
Inhalt
Teil I (Grundkurs;63 UE)
- Programmerstellung mit Makros
- Vorrichtungsbau für Bauteile
- CNC-Bearbeitung bereits im CAD anlegen
- CAD-CAM - automatisiert vom CAD zur CNC-Maschinen
- Erstellen von Werkzeugdatenbanken
- Programmerstellung von 3D-Oberflächen
- Programmeingabe und Festlegen von Arbeitsabfolgen
- Simulationstestlauf
- Programmoptimierung
- Fehlerbehebung bei Produktionsunterbrechung
- Prüfung zur CNC/CAM-Fachkraft Holz
Zielgruppe
Grundkurs: Schreinergesellen und Facharbeiter, angelernte Holzarbeiter. Ausnahmen nach Fachgespräch mit dem Ausbilder möglich.
Aufbaukurs: Schreiner, Voraussetzung: CNC-Grundkurs. Ausnahmen nach Fachgespräch mit dem Ausbilder möglich.
Fachkurs: Voraussetzung CNC-AufbaukursUnser Plus
- Zertifizierte Bildungseinrichtung
- Innovative Angebote
- Praxiserfahrene Fachdozenten
- Kleine Seminargruppen
Voraussetzungen
Grundkurs: Schreinergesellen und Facharbeiter, angelernte Holzarbeiter. Ausnahmen nach Fachgespräch mit dem Ausbilder möglich.
Aufbaukurs: Schreiner, CNC-Grundkurs. Ausnahmen nach Fachgespräch mit dem Ausbilder möglich.
Fachkurs: CNC-AufbaukursZiel
CNC/CAM Fachkraft Holz
Gebührenhinweis
zuzüglich Prüfungsgebühr 185,- €
(FB_Holz_CNC/CAM-FK)
Teil III (Fachkurs;78 UE)
- Erstellen von Werkzeugdatenbanken
Teil II (Aufbaukurs;79 UE)
Bildungszeit: Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Arbeitstagen pro Jahr, unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes, freistellen zu lassen. Bildungszeit gibt es für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die ein- oder mehrtätig sind und deren Unterrichtszeit pro Tag mind. sechs Zeitstunden beträgt. Weitere Infos und Antragsformulare unter www.bildungszeit-bw.de
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