18.02.2026 75-prozentige Turboabschreibung: Wie Sie beim E-Auto sparen
Seit dem 25. Juni 2025 können Betriebe von einer neuen Abschreibungsregel für E-Fahrzeuge profitieren. Die sogenannte Turboabschreibung erlaubt es, im Anschaffungsjahr bis zu 75 Prozent der Kosten steuerlich geltend zu machen – ohne zeitanteilige Kürzung. Welche Abschreibungsmethoden zur Wahl stehen, wann sich die neue Regelung lohnt und was bei Gebrauchtfahrzeugen gilt.