Wertschöpfung - betriebswirtschaftliches Seminar für kaufmännische Fachkräfte

Termine auf Anfrage.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.

Information

Erfahren Sie mehr über die Optimierung der Wertschöpfungsprozesse in einem Unternehmen, wie man eine positive oder gar optimale Wertschöpfung erreicht, wie Sie Ihr Unternehmen wirtschaftlich stabil halten und damit existenzbedrohende Faktoren erkennen und verhindern können.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

Inhalt


  • Bewertung des Unternehmenserfolges

  • Definition und Analyse der Wertschöpfungskette

  • Schwachstellenanalyse mit betrieblichen Kennzahlen

  • Beurteilung der Leistungsfähigkeit von Prozessen

  • betriebliches Qualitätsmanagementsystem

Zielgruppe

Kaufleute, Bürokräfte mit kaufmännischer Berufserfahrung, Meister oder Techniker jeweils mit Grundwissen im Bereich Wertschöpfung.

Unser Plus


  • zertifizierte Bildungseinrichtung
  • flexible Zeitmodelle
  • hoher Praxisbezug der Lehrinhalte
  • direkte Anwendbarkeit von Erlerntem durch Projektarbeiten
  • Erwerb von Fachwissen
  • erfahrene DozentInnen aus Hochschule und Wirtschaft
  • attraktives Preisniveau
  • branchenunabhängig

Weitere Infos

Modul aus der Aufstiegsfortbildung Geprüfte Betriebswirte (HwO), das ein inhaltlich abgeschlossenes Thema behandelt und somit als vertiefendes Wissen für kaufmännische Fachkräfte unabhängig vom Kurs besucht werden kann.

Zusatzinfo

Sie sitzen als Gasthörer/-in der Aufstiegsqualifikation Geprüfte Betriebswirte (HwO) und können sich die Inhalte im Anschluss auf diese Fortbildung anrechnen lassen. Wir beraten Sie gerne dazu.

(FB_BW_Wertschöpfung)
ESF-Fachkursförderung: Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30%, bei Teilnehmern ab dem vollendeten 55. Lebensjahr um 70%. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.

Bildungszeit: Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Arbeitstagen pro Jahr, unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes, freistellen zu lassen. Bildungszeit gibt es für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die ein- oder mehrtätig sind und deren Unterrichtszeit pro Tag mind. sechs Zeitstunden beträgt. Weitere Infos und Antragsformulare unter www.bildungszeit-bw.de

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