KFZ-Klimaanlagen

Termine auf Anfrage.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.

Information

Mit der Chemikalienschutzverordnung vom 01. August 2008 muss jeder KFZ-Betrieb einen neuen Sachkundenachweis erbringen. Diesen können Sie bei uns erwerben.

In diesem Kompaktseminar werden alle für den Nachweis relevanten Themen praxisnah behandelt. So wird an einer Kraftfahrzeug-Klimaanlage der Kältekreislauf erklärt, in der Werkstatt werden Service- und Wartungsarbeiten mit Fehlersuche am Kraftfahrzeug praxisnah durchgespielt und die hierzu notwendigen Geräte und Werkzeuge erläutert. Ebenfalls vermittelt werden sowohl die neuen Verordnungen/Richtlinien auf europäischer Ebene als auch die Abfallgesetzgebung in Deutschland. Das Praxis-Seminar kombiniert theoretisches Grundlagen- mit praktischem Anwenderwissen und endet mit einem Abschlusstest.

Abschluss

Sachkundenachweis

Inhalt

Theorie



  • Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen - Einleitung

  • Umweltauswirkungen

  • Europäische und nationale Gesetzgebung

  • Chemikalien-Klimaschutzverordnung

  • Abfallrechtliche Vorschriften - Gesetzliche Grundlagen

  • Physikalische Grundlagen

  • Aufbau und Funktion der Kraftfahrzeug-Klimaanlage

  • Reparatur- und Wartungsarbeiten an der Kraftfahrzeug-Klimaanlage

  • Aufbau von Klimaanlagen-Servicegeräten (R134a)

  • Rückgewinnung von Kältemitteln

 


Praxis



  • Umgang mit einem Kältemittel-Container

  • Reparatur- und Wartungsarbeiten an Kraftfahrzeug-Klimaanlagen, z. B. Rückgewinnung von R134a

  • Bedienung eines Klimaanlagen-Servicegerätes

Zielgruppe

Teilnehmer mit abgeschlossener Berufausbildung in KFZ-technischen Berufen

Unser Plus


  • Zertifizierte Bildungseinrichtung

  • Praxiserfahrene Fachdozenten

  • Kleine Seminargruppen

Voraussetzungen

Abgeschlossene Berufausbildung in KFZ-technischen Berufen

Gebührenhinweis

Im Preis enthalten sind Tagungsgetränke und Lehrgangsunterlagen

Zusatzinfo

Der Seminarpreis beinhaltet die Lehrgangsunterlagen.l

(FB_KFZ Klimanlage)
Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30 %, bei Teilnehmenden ab dem vollendeten 55. Lebensjahr um 70 %, für Teilnehmende ohne Berufsabschluss um 70 %. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.
Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30%, bei Teilnehmern ab dem 50. Lebensjahr um 50%. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.

Termine auf Anfrage.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.

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