Gebäudeenergieberater-Update 4, Verordnungsänderungen

Termine auf Anfrage.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.

Information

Der Bereich der Gebäudeenergieberatung unterliegt ständiger Aktualisierung und Veränderung.
Neue Technik und geänderte Richtlinien erfordern eine ständige Anpassung.

Damit Sie Ihre Beratungen durchführen können, an Förderprogrammen teilnehmen können oder in Listen aufgenommen werden oder bleiben können, müssen Sie regelmäßig Weiterbildungen mit unterschiedlichem Umfang nachweisen. Der Umfang hängt von Ihrer Ausbildung und Ihrer Tätigkeit ab.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

Inhalt

Verordnungen im Wandel der Zeit!


Teil 1:  Das neue Gebäudeenergiegesetz 2020


- Auswirkungen auf die Energieberatung


 


Teil 2:  Neuausgabe der DIN 18599


- Änderungen in den Berechnungsverfahren


 


Info: Keine Computerschulung!

Zielgruppe

Gebäudeenergieberater

Unser Plus


  • Zertifizierte Bildungseinrichtung

  • Fachdozenten

  • Kleine Seminargruppen

  • Maßgeschneiderte Weiterbildung

Weitere Infos

Der Kurs wird mit 9 Stunden für den Eintrag in die Energieeffizienz-Expertenliste angerechnet!

(FB_ENERG_Gebäude_U4)
Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30%, bei Teilnehmern ab dem 50. Lebensjahr um 50%. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.

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