Termine auf Anfrage.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.
Information
Das Arbeitsschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 "Grundsätze der Prävention" verlangt von Ihnen als Unternehmer die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten über die Gefahren bei der Tätigkeit vorgenommen wird. Diese Unterweisung hat mindestens einmal jährlich zu erfolgen und muss seit dem 01.01.2004 auch dokumentiert werden.
Bei aktiver Seminarteilnahme des Unternehmers kann das Arbeitsschutzseminar Teil der jährlichen Unterweisung sein. Die situative Arbeitsschutzunterweisung wird durch dieses Seminar nicht ersetzt. Vor Ort/auf der Baustelle können Gefährdungsfälle auftreten, die eine situative Unterweisung durch den Unternehmer zusätzlich erforderlich machen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung.
Der Betrieb erhält eine Dokumentation der Unterweisung zum Nachweis gegenüber der Berufsgenossenschaft.
Inhalt
Allgemeiner Teil
- Motivation zur Arbeitssicherheit
- Statistiken zu Arbeitsunfällen
- Allgemeine Arbeitsschutzunterweisung, Erste Hilfe, Sicherheitskennzeichnung (BGV A 8)
- Typische Gefahren im Elektrohandwerk
Spezieller Teil
- Sicherheitsunterweisung Niederspannung
- Absturzsicherung auf höher gelegenen Arbeitsplätzen
- Umgang mit Gefahrstoffen
- Problematik: Staub
- Beispiel einer Gefährdungsbeurteilung
Zielgruppe
Unternehmer, Meister,Gesellen, Obermonteure, Monteure, Projektleiter
Unser Plus
- Zertifizierte Bildungseinrichtung
- Praxiserfahrene Ausbilder
- Kleine Ausbildungsgruppen
- Umfangreiche Themenvermittlung in kurzer Zeit
Gebührenhinweis
Der Seminarpreis beinhaltet die Seminarunterlagen und Tagungsgetränke.
Zusatzinfo
Zweck der Unterweisung ist, dass der Beschäftigte eine Sicherheits- und Gesundheitsgefährdung erkennt und dann entsprechend der vorgesehenen Schutzmaßnahmen handeln kann. Voraussetzung für ein sicherheitsgerechtes Verhalten ist somit: die umfassende Information der Beschäftigten über die Gefahren an ihrem Arbeitsplatz, die Motivation der Beschäftigten zu sicherheitsgerechtem Verhalten, die richtige Zuordnung der Beschäftigten zu Tätigkeiten (Ausbildung, Erfahrung, Sachkunde, körperliche Eigenschaften) zur Gewährleistung der Einhaltung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Bei aktiver Seminarteilnahme des Unternehmers kann das Arbeitsschutzseminar Teil der jährlichen Unterweisung sein. Die situative Arbeitsschutzunterweisung wird durch dieses Seminar nicht ersetzt. Vor Ort/auf der Baustelle können Gefährdungsfälle auftreten, die eine situative Unterweisung durch den Unternehmer zusätzlich erforderlich machen.
Gemeinsam mit dem Fachverband Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg und dem Zentralverband werden die Mitgliedsbetriebe in vielen Bereichen unterstützt.
Interessieren Sie sich für eine Mitgliedschaft und deren Vorteile? Dann wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle in der Kreishandwerkerschaft Rottweil, Steinhauserstraße 18, 78628 Rottweil (Tel.: 0741/6836).
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