Termine auf Anfrage.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.
Information
Was darf ich als Chef? Welche Rechte und Pflichten hat der Arbeitnehmer? Schon kleine Fehler bei Stellenanzeige, Arbeitsvertrag und Kündigung können Zeit und Geld kosten. Wir klären Sie auf! In unserem Seminar informieren wir Sie über die aktuelle Gesetzeslage, vertragsrechtliche Besonderheiten, die Anwendung eines Tarifvertrages, Schutzgesetze für Arbeitnehmer, Trennungsprozesse und einiges mehr. Wir klären Sie auf - von der Einstellung bis zur Kündigung eines Arbeitnehmers - damit Sie in Zukunft Missverständnisse und Auseinandersetzungen vermeiden.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Inhalt
- Einführung in das Arbeitsrecht, arbeitsrechtliche Rechtsquellen, Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen
- Ausschreibung und Anbahnung des Arbeitsverhältnisses
- Begründung des Arbeitsverhältnisses
- Pflichten des Arbeitnehmers und Arbeitgebers
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Zielgruppe
Kaufleute, Bürokräfte mit kaufmännischer Berufserfahrung und Meister jeweils mit Grundwissen im Bereich Arbeitsrecht
Unser Plus
- zertifizierte Bildungseinrichtung
- flexible Zeitmodelle
- hoher Praxisbezug der Lehrinhalte
- direkte Anwendbarkeit von Erlerntem durch Projektarbeiten
- Erwerb von Fachwissen
- erfahrene DozentInnen aus Hochschule und Wirtschaft
- attraktives Preisniveau
- branchenunabhängig
Gebührenhinweis
Seminargebühr zzgl. ca. 20 € Literatur
Weitere Infos
Modul aus der Aufstiegsfortbildung Geprüfte Betriebswirte (HwO), das ein inhaltlich abgeschlossenes Thema behandelt und somit als vertiefendes Wissen für kaufmännische Fachkräfte unabhängig vom Kurs besucht werden kann.
Zusatzinfo
Sie sitzen als Gasthörer/-in der Aufstiegsqualifikation Geprüfte Betriebswirte (HwO) und können sich die Inhalte im Anschluss auf diese Fortbildung anrechnen lassen. Wir beraten Sie gerne dazu.
Bildungszeit: Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Arbeitstagen pro Jahr, unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes, freistellen zu lassen. Bildungszeit gibt es für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die ein- oder mehrtätig sind und deren Unterrichtszeit pro Tag mind. sechs Zeitstunden beträgt. Weitere Infos und Antragsformulare unter www.bildungszeit-bw.de
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