ausreichend freie Plätze
Details
Kosten
1.550,00 €
förderfähig
Unterricht
10.04.2026 – 23.05.2026
Fr. 16.00 Uhr - 20.45 Uhr, Sa. 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
Lehrgangsdauer 90 UE (à 45 Minuten)
Lehrgangsort
Lange Straße 20
78224 Singen
Information
In unserer Fortbildung lernen Sie eigenverantwortlich an elektrischen Einrichtungen Arbeiten durchzuführen - ob bei der Inbetriebnahme, der Instandhaltung oder im Kundendienst. Nach Abschluss der Prüfung dürfen Sie durch Ihre neu erworbenen Kenntnisse zusätzliche Aufgaben erfüllen, die bis dahin Elektrofachkräften vorbehalten waren.
Abschluss
Prüfung mit HWK Zertifikat
Inhalt
- Grundlagen der Elektrotechnik
- Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stroms, Schutzmaßnahmen
- Unfallverhütung beim Arbeiten mit Strom, Erste Hilfe, Verantwortung
- Betriebsspezifische elektrische Anforderungen: Funktionskontrolle der angeschlossenen Geräte
- Praktische Übungen: Anschluss und Austausch von gewerksspezifischen Elektrogeräten
Zielgruppe
Der Kurs wendet sich an alle, die keine ausgebildeten Elektrofachkräfte sind, aber einfache Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln vornehmen wollen.
Teilnahmebedingungen
Abgeschlossene Berufsausbildung
Unser Plus
Voraussetzungen
Nach BGG 944
Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit. Diese Ausbildung bzw. Tätigkeit muss für
die festgelegten Tätigkeiten durch eine zusätzliche Ausbildung im elektrotechnischen Bereich ergänzbar sein.
Ziel
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Gebührenhinweis
Im Preis enthalten sind Tagungsgetränke.
Weitere Infos
Der Unternehmer darf eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nur mit der Ausführung solcher Arbeiten beauftragen, für die eine Ausbildung nachgewiesen ist. In einer Arbeitsanweisung hat der Unternehmer die Tätigkeiten festzulegen und zu beschreiben. Unberührt davon bleibt die Verpflichtung des Unternehmers zur Unterweisung nach §7 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1). Bei einer Änderung der Tätigkeiten hat der Unternehmer für eine ergänzende Ausbildung zu sorgen.
HINWEIS:
Dieser Lehrgang führt zu keinen Einträgen in die Handwerksrolle!
Bildungszeit: Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Arbeitstagen pro Jahr, unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes, freistellen zu lassen. Bildungszeit gibt es für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die ein- oder mehrtätig sind und deren Unterrichtszeit pro Tag mind. sechs Zeitstunden beträgt. Weitere Infos und Antragsformulare unter www.bildungszeit-bw.de
ausreichend freie Plätze
Details
Kosten
1.550,00 €
förderfähig
Unterricht
10.04.2026 – 23.05.2026
Fr. 16.00 Uhr - 20.45 Uhr, Sa. 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
Lehrgangsdauer 90 UE (à 45 Minuten)
Lehrgangsort
Lange Straße 20
78224 Singen
ausreichend freie Plätze
Details
Kosten
1.550,00 €
förderfähig
Unterricht
31.08.2026 – 11.09.2026
Mo-Fr 08:00 - 15:15 Uhr
Lehrgangsdauer 80 UE (à 45 Minuten)
Lehrgangsort
Friedrichstraße 3
79761 Waldshut-Tiengen
ausreichend freie Plätze
Details
Kosten
1.550,00 €
förderfähig
Unterricht
09.10.2026 – 14.11.2026
Fr. 16.00 Uhr - 20.45 Uhr, Sa. 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
Lehrgangsdauer 90 UE (à 45 Minuten)
Lehrgangsort
Lange Straße 20
78224 Singen