Termine auf Anfrage.
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Information
Der Bereich der Gebäudeenergieberatung unterliegt ständiger Aktualisierung und Veränderung.
Neue Technik und geänderte Richtlinien erfordern eine ständige Anpassung.
Damit Sie Ihre Beratungen durchführen können, an Förderprogrammen teilnehmen können oder in Listen aufgenommen werden oder bleiben können, müssen Sie regelmäßig Weiterbildungen mit unterschiedlichem Umfang nachweisen. Der Umfang hängt von Ihrer Ausbildung und Ihrer Tätigkeit ab.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Inhalt
Aus dem Kriterienkatalog der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena)
Rechtliches
- Anwendung EnEV in der Praxis
- Rechtliche Grundlagen I: EU-Gebäuderichtlinie, EnEG, EnEV, EE Wärmegesetz
- Rechtliche Grundlagen II: Normen, insbesondere DIN V 18599
Gebäudehülle in Neubau und Bestand
- Energetische Grundlagen
- Innen- und Kerndämmung
- Grundlagen sommerliche Behaglichkeit / Wärmeschutz
Detaillierung: Wärmebrücken in Neubau und Bestand, Berechnung von Wärmebrücken und Gleichwertigkeitsnachweisen, Konstruktionsempfehlungen
Anlagentechnik und erneuerbare Energien in Neubau und Bestand
- Regelungstechnik für Heizungs- und Wohnungslüftungsanlagen, Kenntnisse hydraulischer Abgleich, Regelung bei EE
- Bereich Lüftung: Erstellung von Lüftungskonzepten
- Einsatz erneuerbare Energien
- Photovoltaik
Energieausweis, Modernisierungs-empfehlungen, Wirtschaftlichkeit
- Vermittlung geringinvestiver Maßnahmen
- Ausstellen von Energieausweisen für die Zielvariante KfW-Effizienzhaus 40 und 55 und als öffentlich rechtlicher Nachweis nach Neubau und Sanierung
- KfW-förderspezifische Details
Projektbericht Planung / Baubegleitungsdokumentation eines KfW-Effizienzhauses - Anwendung der DIN V 18599 mit Software, Abgrenzung 18599 und 4108/4701
Planung/ Baubegleitung
- Planung/Ausführung luftdichter Gebäude
- Ausschreibung und Vergabe
- Baubegleitung/Qualitätssicherung
- Detaillierung Baubegleitung Neubau, Sanierung
Zielgruppe
Gebäudeenergieberater/-innen
Gebührenhinweis
zzgl. 210.- Euro Prüfungsgebühr
Zusatzinfo
Für die Verlängerung des Eintrags in die Energieeffizienz-Expertenliste benötigt ein Experte alle drei Jahre den Nachweis von 24 UE aus dem Fortbildungsangebot der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena).
Weitere Hinweise hierzu unter: www.energie-effizienz-experten.de
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