Fundamenterder nach aktuellem Regelwerk

Termine auf Anfrage.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.



Steinhauserstraße 18
78628 Rottweil

Telefon 0741 5337 11
sina.krueger@hwk-konstanz.de

Information

Fundamenterder müssen durch Elektrofachkräfte bzw. Blitzschutzfachkräfte oder unter Leitung und Aufsicht durch Bauunternehmen errichtet, abgenommen und aussagefähig dokumentiert werden. Erst wenn die Elektro- bzw. Blitzschutzfachkraft dieses Bauteil als mängelfrei bewertet, kann es an die elektrische Anlage angeschlossen werden.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

Inhalt


  • Gesetzliche Regelungen, Regelwerke
  • Wer darf Fundamenterder installieren?
  • Zusammenwirkung von Erdung und Potentialausgleich
  • Arten von Erdern (Fundamenterder oder Ringerder)
  • Unterscheidung mit oder ohne Blitzschutz, zusätzliche Maßnahmen?
  • Fundamenterder in verschiedenen Fundamentarten
  • Werkstoffe der Erder, Verwendete Anschlussteile, Konstruktionsdetails,
    Verlege- und Anschlussbeispiele
  • Dokumentation der Arbeiten, Relevanz für die Inbetriebsetzung
  • Wann wird eine nachträgliche Verlegung eines Ringerders notwendig und welche Schwierigkeiten können hier auftreten?
  • Kooperationsmöglichkeiten zwischen E-Handwerkern und Bauunternehmen

Zielgruppe

Führungskräfte aus Hochbauunternehmen, Architekten, Maurermeister, Zimmermeister, Bauleiter, Poliere, Vorarbeiter.

Unser Plus


  • Praxisnahe Gestaltung des Seminars
  • Individuelle Fragestellungen werden behandelt
  • Fallbeispiele

Weitere Infos

Der Kurs zeigt Praktikern anhand von Fallbeispielen und typischen Fehlern konkrete Lösungsansätze auf. Die Teilnehmer erhalten ausführliche Handlungshilfen zur Ausführung bei Fundamenten mit "schwarzer oder weißer Wanne" sowie zu den speziellen Anforderungen an Fundamenterder, die auch für Blitzschutzsysteme und in Verbindung mit einem Funktionspotentialausgleichsleiter auch für EMV-Zwecke verwendet werden.

(FB_Fundament)
ESF-Fachkursförderung: Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30%, bei Teilnehmern ab dem vollendeten 55. Lebensjahr um 70%. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.


Bildungszeit: Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Arbeitstagen pro Jahr, unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes, freistellen zu lassen. Bildungszeit gibt es für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die ein- oder mehrtätig sind und deren Unterrichtszeit pro Tag mind. sechs Zeitstunden beträgt. Weitere Infos und Antragsformulare unter www.bildungszeit-bw.de

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