Termine auf Anfrage.
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Information
Wir unterstützen Sie mit unserem Seminar "Kostenrechnung und Controlling" im richtigen Umgang mit Zahlen und Kosten. Für Ihre planbare und profitable Geschäftsentwicklung geben unsere Fachdozenten Ihnen die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten an die Hand. Denn als Fachkraft für Kostenrechnung und Controlling schaffen Sie die Grundlage für die richtigen Entscheidungen in allen Unternehmensbereichen von der Geschäftsführung bis zum Vertrieb. Planen Sie Ihren Erfolg!
Dieser Kurs ist das 2. Modul der -Büroleiter/in Handwerk und Mittelstand-. Sobald Sie insgesamt fünf Module erfolgreich absolviert haben, erhalten Sie das Zertifikat zur/zum Büroleiter/in Handwerk und Mittelstand.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Inhalt
- Grundlagen der Kostenrechnung (Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung)
- Kalkulatorische Kosten (z. B.Unternehmerlohn)
- Ermittlung der Stundensätze / Materialgemeinkostenzuschlag
- Vollkostenrechnung / Teilkostenrechnung
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Zuschlagskalkulation
- Break-Even-Analyse (Gewinnschwellenanalyse)
- Deckungsbeitragsrechnung
- Maschinenstundensatzermittlung
- Kennzahlenermittlung und Betriebsvergleich
- Mit praktischen Anwendungsbeispielen
Zielgruppe
Unternehmer/innen, Unternehmerfrauen, Büromitarbeiter/innen, Mitarbeiter/innen im Kundenkontakt.
Unser Plus
- Zertifizierte Bildungseinrichtung
- Praxiserfahrene Fachdozenten
- Kleine Ausbildungsgruppen
- Praxisnaher Unterricht mit "Best Practice"-Beispielen
Gebührenhinweis
Der Seminarpreis beeinhaltet die Seminarunterlagen und Tagungsgetränke.
ESF-Fachkursförderung ab 01.09.2026: Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 45%. Fachkursförderung ist möglich für Erwerbstätige mit Beschäftigungsort oder Wohnort in Baden-Württemberg, Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg sowie Unternehmer/-innen einschließlich Freiberufler/-innen mit Unternehmenssitz in
Baden-Württemberg. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes oder einer Transfergesellschaft.
Bildungszeit: Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Arbeitstagen pro Jahr, unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes, freistellen zu lassen. Bildungszeit gibt es für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die ein- oder mehrtätig sind und deren Unterrichtszeit pro Tag mind. sechs Zeitstunden beträgt. Weitere Infos und Antragsformulare unter www.bildungszeit-bw.de
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