Vertragsrecht und Verbraucher-Schutzrechte aktuell

Termine auf Anfrage.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.



Lange Straße 20
78224 Singen (Hohentwiel)

Telefon 07731 83277 514
canan.kanik@hwk-konstanz.de

Information

Gerade in den verschiedenen Rechtsbereichen gibt es regelmäßig Neuerungen. Nach wenigen Seminarstunden sind Sie auf dem neuesten Stand der Dinge und kennen sich mit den Schwerpunkten Verjährungs-, Leistungsstörungs-, Kauf- und Werkvertragsrecht bestens aus.
Dieser Kurs ist das 3. Modul der -Büroleiter/in Handwerk und Mittelstand-. Sobald Sie insgesamt fünf Module erfolgreich absolviert haben, erhalten Sie das Zertifikat zur/zum Büroleiter/in Handwerk und Mittelstand.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

Inhalt


  • Änderungen im Verjährungsrecht (Verjährung, Fristen, Übergangsregelungen)
  • Änderungen im Leistungsstörungsrecht (Haftungstatbestand, Erfüllungsanspruch, Rücktritt und Schadensersatz)
  • Änderungen im Kaufrecht (Begrifflichkeiten, Mängel, Vereinbarungen, Garantien, Besonderheiten)
  • Änderungen im Werkvertragsrecht (Verbraucherschutzrechte, Gewährleistungsfristen, Internet- und Versandhandel)

Zielgruppe

Unternehmer/innen, Unternehmerfrauen, Büromitarbeiter/innen, Mitarbeiter/innen im Kundenkontakt.

Unser Plus


  • Zertifizierte Bildungseinrichtung
  • Praxiserfahrene Fachdozenten
  • Kleine Ausbildungsgruppen
  • Praxisnaher Unterricht mit "Best Practice"-Beispielen

Gebührenhinweis

Der Seminarpreis beeinhaltet die Seminarunterlagen und Tagungsgetränke.

(FB_KFM_Bueroleiterin)
ESF-Fachkursförderung: Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30%, bei Teilnehmern ab dem vollendeten 55. Lebensjahr um 70%. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.

Bildungszeit: Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Arbeitstagen pro Jahr, unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes, freistellen zu lassen. Bildungszeit gibt es für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die ein- oder mehrtätig sind und deren Unterrichtszeit pro Tag mind. sechs Zeitstunden beträgt. Weitere Infos und Antragsformulare unter www.bildungszeit-bw.de

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