Befestigungstechnik mit Sachkundenachweis

Termine auf Anfrage.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.



Lange Straße 20
78224 Singen (Hohentwiel)

Telefon 07731 83277 514
canan.kanik@hwk-konstanz.de

Information

Die Befestigung von Bauteilen setzt ein hohes Maß an Fachwissen voraus. Viele Befestigungssysteme haben sich zu High-Tech-Produkten entwickelt. Die Auswahl ist riesengroß. So erfordern Baustoff, Bohrverfahren, Art und Größe der Belastung, Sicherheitsbestimmungen und spezielle Zulassungsvorschriften eine besondere Beachtung bei der Auswahl und der Montage des sachgerechten Dübels. In den Europäischen Technischen Zulassungen ist geregelt, dass von der Brauchbarkeit eines Dübels nur dann ausgegangen werden kann, wenn unter anderem der Einbau durch entsprechend geschultes Personal unter der Aufsicht des Bauleiters erfolgt.

Abschluss

Sachkundenachweis

Inhalt

Grundstufe 1



  • Vermittlung von gewerkübergreifenden Themen wie Baustoffe, Bohrverfahren, Montagearten und Wirkungsweisen von Dübeln

Fachstufe 1



  • Auswahl von Dübeln unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und regelkonforme Montage

Fachstufe 2



  • Es werden Gewerke spezifische Anwendungsfälle handlungsorientiert bearbeitet
  • Einblick in die Dübelberechnungssoftware
  • Finden und Lesen einer ETA-Zulassung für Dübel

Zielgruppe

Metallbauer, Elektrotechniker, Schreiner, Maurer, Anlagenmechaniker.

Unser Plus


  • Zertifizierte Bildungseinrichtung
  • Praxiserfahrene Ausbilder
  • Kleine Ausbildungsgruppen

Gebührenhinweis

Im Preis enthalten sind Tagungsgetränke.

(FB_SK_Befestigung)
ESF-Fachkursförderung: Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30%, bei Teilnehmern ab dem vollendeten 55. Lebensjahr um 70%. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.

Bildungszeit: Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Arbeitstagen pro Jahr, unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes, freistellen zu lassen. Bildungszeit gibt es für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die ein- oder mehrtätig sind und deren Unterrichtszeit pro Tag mind. sechs Zeitstunden beträgt. Weitere Infos und Antragsformulare unter www.bildungszeit-bw.de

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