Sachkundenachweis nach § 4 Lebensmittelhygieneverordnung

ausreichend freie Plätze

Kursinformation als PDF

Details

Kosten

360,00 €

förderfähig

Unterricht

16.04.2026

09.00 Uhr -17.00 Uhr

Lehrgangsdauer 9 UE (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Steinhauserstraße 18

78628 Rottweil



Steinhauserstraße 18
78628 Rottweil

Telefon 0741 5337 11
sina.krueger@hwk-konstanz.de

Information

Sie haben mit leicht verderblichen Lebensmitteln wie beispielsweise Wurst, Fleisch, Fisch oder Speiseeis zu tun? Dann benötigen Sie laut Lebensmittelhygieneverordnung einen zertifizierten Nachweis über Kenntnisse zur Lebensmittelhygiene. Die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) schreibt hierzu in §4 verpflichtende Schulungen für alle betroffenen Mitarbeiter vor.

Unsere Dozenten, selbst Lebensmittelkontrolleure, vermitteln Ihnen nicht nur Wissen zu den Themen mikrobiologischer Verderb, Rückverfolgbarkeit und Eigenkontrollen, sondern begleiten Sie auch im Praxisteil. Damit sind Sie bei einer Kontrolle bestens vorbereitet und verfügen über das notwendige Zertifikat.

Abschluss

Zertifikat

Inhalt


  • Eigenschaften und Zusammensetzung des jeweiligen Lebensmittels

  • Hygienische Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung des jeweiligen Lebensmittels

  • Lebensmittelrecht

  • Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung

  • Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit
    Havarieplan, Krisenmanagement

  • Hygienische Behandlung des jeweiligen Lebensmittels

  • Anforderungen an Kühlung und Lagerung des jeweiligen Lebensmittels

  • Vermeidung einer nachteiligen Beeinflussung des jeweiligen Lebensmittels beim Umgang mit Lebensmittelabfällen, ungenießbaren Nebenerzeugnissen und anderen Abfällen

  • Reinigung und Desinfektion


Durch zwei Lebensmittelkontrolleure wird Ihnen der Lehrinhalt in begrenzter Teilnehmerzahl praxisnah und anwendbar vermittelt.

Zielgruppe

Personen, auch Inhaber und Mitarbeiter, die ohne abgeschlossene Ausbildung im Lebensmittelhandwerk oder vergleichbarem Abschluss, mit Lebensmitteln umgehen wie Imbiss- und Gaststättenbetreiber, Küchenhilfen,
Hilfskräfte in Metzgereien, Bäckereien und Konditoreien, Mitarbeiter/innen an Bedientheken, Bedienstete in Eisdielen,
Direktvermarkter von Wurst-und Backwaren und und....

Unser Plus


  • Zertifizierte Bildungseinrichtung
  • Praxiserfahrene Fachdozenten
  • Kleine Seminargruppen

Gebührenhinweis

Der Seminarpreis beinhaltet die Prüfung, Seminarunterlagen und Verpflegung

(FB_SK_Lebensmittelh.)
ESF-Fachkursförderung: Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30%, bei Teilnehmern ab dem vollendeten 55. Lebensjahr um 70%. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.

Bildungszeit: Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Arbeitstagen pro Jahr, unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes, freistellen zu lassen. Bildungszeit gibt es für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die ein- oder mehrtätig sind und deren Unterrichtszeit pro Tag mind. sechs Zeitstunden beträgt. Weitere Infos und Antragsformulare unter www.bildungszeit-bw.de

ausreichend freie Plätze

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Details

Kosten

360,00 €

förderfähig

Unterricht

16.04.2026

09.00 Uhr -17.00 Uhr

Lehrgangsdauer 9 UE (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Steinhauserstraße 18

78628 Rottweil



Steinhauserstraße 18
78628 Rottweil

Telefon 0741 5337 11
sina.krueger@hwk-konstanz.de


ausreichend freie Plätze

Kursinformation als PDF

Details

Kosten

360,00 €

förderfähig

Unterricht

24.09.2026

09.00 Uhr -17.00 Uhr

Lehrgangsdauer 9 UE (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Steinhauserstraße 18

78628 Rottweil



Steinhauserstraße 18
78628 Rottweil

Telefon 0741 5337 11
sina.krueger@hwk-konstanz.de