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Information
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein dreiteiliges Regelwerk, das Bestimmungen für die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber und für den Inhalt von Bauverträgen enthält.
Der Schwerpunkt unseres Seminars "VOB Teil A und B" liegt auf den Grundlagen des Werkvertragsrechts nach BGB und den "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen". Darüber hinaus erläutern wir Ihnen im Seminar die Anwendbarkeit der VOB gegenüber Verbrauchern.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Inhalt
- Grundlagen des Werkvertrags
- Der VOB-Vertrag
- Die Erfüllung des VOB-Vertrages
- Anwendbarkeit der VOB gegenüber Verbrauchern.
- Pauschalpreisvertrag
- Einzelfragen z. B. Nachträge, Gewährleistung, Behinderung, Bedenken, Haftung usw.
- VOB Teil A: Öffentliche Vergabe von Bauleistung, Grundzüge des Vergabeverfahrens
Zielgruppe
Mitarbeiter, die sich mit der Ausschreibung von Bauleistungen und der Durchführung von Bauverträgen befassen und hierzu die entsprechenden Grundlagen benötigen.
Unser Plus
- Zertifizierte Bildungseinrichtung
- Fachdozent: Rechtsberater und ehrenamtlicher Beisitzer bei der Vergabekammer des Bundes in Bonn (Bundeskartellamt)
- Kleine Seminargruppen
Ziel
Das Seminar befasst sich im Schwerpunkt mit der VOB Teil B, „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“. In Modul I werden zunächst die Grundlagen des Werkvertragsrechts nach BGB behandelt. In Modul 5 werden zusätzlich noch die Allgemeinen Bedingungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB Teil A) behandelt. Das Seminar behandelt u.a. die Anwendbarkeit der VOB Teil B gegenüber Verbrauchern nach dem sog. Forderungssicherungsgesetz ein und stellt die Verbesserungen für Bauhandwerker dar, die sich für dieses Gesetz ergeben haben. Für jeden Auftragnehmer gehören Grundkenntnisse in der VOB zum unverzichtbaren Handwerkszeug. Zur Teilnahme am Seminar sind Vorkenntnisse nicht erforderlich!
Gebührenhinweis
Der Seminarpreis beinhaltet die Seminarunterlagen.
Zusatzinfo
Dozent: Joachim Vojta, Ass.jur. Rechtsberater der Handwerkskammer Konstanz Der Referent ist seit 1996 als Jurist bei der Handwerkskammer Konstanz beschäftigt. Sein Schwerpunkt liegt in der VOB Beratung der ca. 6500 Betriebe des Bau- und Ausbaugewerbes. Seit 2006 ist Herr Vojta ehrenamtlicher Beisitzer bei der Vergabekammer des Bundes in Bonn (Bundeskartellamt)
Bildungszeit: Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Arbeitstagen pro Jahr, unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes, freistellen zu lassen. Bildungszeit gibt es für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die ein- oder mehrtätig sind und deren Unterrichtszeit pro Tag mind. sechs Zeitstunden beträgt. Weitere Infos und Antragsformulare unter www.bildungszeit-bw.de
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