Arbeitsrecht kompakt

Termine auf Anfrage.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.



Steinhauserstraße 18
78628 Rottweil

Telefon 0741 5337 11
sina.krueger@hwk-konstanz.de

Information

In unserem Seminar "Arbeitsrecht kompakt" informieren wir Sie über die aktuelle Gesetzeslage, die das rechtliche Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer strukturiert. Wir klären Sie auf - von der Einstellung bis zur Kündigung eines Arbeitnehmers - damit Sie in Zukunft Missverständnisse und Auseinandersetzungen vermeiden.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

Inhalt


  • Stellenanzeige, Vorstellungsgespräch und Arbeitsvertrag
  • Anzeige unter dem Aspekt des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
  • Inhalte unter Beachtung des Nachweisgesetzes
  • Neue Rechtssprechung (Überstunden, Vergütung)
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Abmahnung, Kündigungsarten, einzelne Voraussetzungen, Fristberechnung, andere
  • Beendigungsmöglichkeiten
  • Freistellung, Anrechnung von Urlaub unter Anrechnung von Überstunden
  • Inhalt von Arbeitszeugnissen (neue Rechtssprechung)
  • Gerichtliches Verfahren - kurzer Überblick

Zielgruppe

Betriebsinhaber, Meister, Unternehmerfrauen.

Unser Plus


  • Zertifizierte Bildungseinrichtung
  • Praxiserfahrene Fachdozenten
  • Kleine Seminargruppen
  • Erfahrene Juristen

Ziel

Was darf ich als Chef? Welche Rechte hat mein Arbeitnehmer? Das Arbeitsrecht bietet eine Menge Stolperfallen. Schon kleine Fehler bei Stellenanzeige, Arbeitsvertrag und Kündigung können Zeit und Geld kosten. Doch das muss nicht sein! Nutzen Sie unsere Seminar, um in verständlichen Worten einen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage zu erhalten und in zukunft typische Fehler zu vermeiden.

Gebührenhinweis

Im Preis enthalten sind Tagungsgetränke.

(FB_Arbeitsrecht)
ESF-Fachkursförderung bis 31.08.2026: Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30%, bei Teilnehmern ab dem vollendeten 55. Lebensjahr um 70%. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.


ESF-Fachkursförderung ab 01.09.2026: Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 45%. Fachkursförderung ist möglich für Erwerbstätige mit Beschäftigungsort oder Wohnort in Baden-Württemberg, Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg sowie Unternehmer/-innen einschließlich Freiberufler/-innen mit Unternehmenssitz in
Baden-Württemberg. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes oder einer Transfergesellschaft.


Bildungszeit: Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Arbeitstagen pro Jahr, unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes, freistellen zu lassen. Bildungszeit gibt es für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die ein- oder mehrtätig sind und deren Unterrichtszeit pro Tag mind. sechs Zeitstunden beträgt. Weitere Infos und Antragsformulare unter www.bildungszeit-bw.de

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