Termine auf Anfrage.
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Information
In unserem Seminar "Arbeitsrecht kompakt" informieren wir Sie über die aktuelle Gesetzeslage, die das rechtliche Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer strukturiert. Wir klären Sie auf - von der Einstellung bis zur Kündigung eines Arbeitnehmers - damit Sie in Zukunft Missverständnisse und Auseinandersetzungen vermeiden.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Inhalt
- Stellenanzeige, Vorstellungsgespräch und Arbeitsvertrag
- Anzeige unter dem Aspekt des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
- Inhalte unter Beachtung des Nachweisgesetzes
- Neue Rechtssprechung (Überstunden, Vergütung)
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Abmahnung, Kündigungsarten, einzelne Voraussetzungen, Fristberechnung, andere
- Beendigungsmöglichkeiten
- Freistellung, Anrechnung von Urlaub unter Anrechnung von Überstunden
- Inhalt von Arbeitszeugnissen (neue Rechtssprechung)
- Gerichtliches Verfahren - kurzer Überblick
Zielgruppe
Betriebsinhaber, Meister, Unternehmerfrauen.
Unser Plus
- Zertifizierte Bildungseinrichtung
- Praxiserfahrene Fachdozenten
- Kleine Seminargruppen
- Erfahrene Juristen
Ziel
Was darf ich als Chef? Welche Rechte hat mein Arbeitnehmer? Das Arbeitsrecht bietet eine Menge Stolperfallen. Schon kleine Fehler bei Stellenanzeige, Arbeitsvertrag und Kündigung können Zeit und Geld kosten. Doch das muss nicht sein! Nutzen Sie unsere Seminar, um in verständlichen Worten einen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage zu erhalten und in zukunft typische Fehler zu vermeiden.
Gebührenhinweis
Im Preis enthalten sind Tagungsgetränke.
ESF-Fachkursförderung ab 01.09.2026: Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 45%. Fachkursförderung ist möglich für Erwerbstätige mit Beschäftigungsort oder Wohnort in Baden-Württemberg, Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg sowie Unternehmer/-innen einschließlich Freiberufler/-innen mit Unternehmenssitz in
Baden-Württemberg. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes oder einer Transfergesellschaft.
Bildungszeit: Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Arbeitstagen pro Jahr, unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes, freistellen zu lassen. Bildungszeit gibt es für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die ein- oder mehrtätig sind und deren Unterrichtszeit pro Tag mind. sechs Zeitstunden beträgt. Weitere Infos und Antragsformulare unter www.bildungszeit-bw.de
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