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Information
Sie kennen die Anforderungen an die Instandhaltung von Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüssen mit/ohne Feststellanlagen. Sie können die Funktionsprüfung und Wartung vorschriftsmäßig durchführen. Sie erwerben nach bestandenem Abschlusstest den Kompetenzachweis einer Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677.
Abschluss
Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677 (TÜV Rheinland)
Inhalt
- Grundlagen der Verbrennung, Brandschutz
- Gesetzliche Grundlagen: DIBt-Richtlinien, DIN 14677, DIN EN 14637, ASR 1.7
- Brandschutz-/Rauchschutzabschlüsse (Türen/Tore): Anforderungen und Ausbau
- Feststellanlagen: Anforderungen, Aufbau, Bezeichnung, Funktion
- Brandmelder: Anforderungen, Funktion
- Änderungen von Brandschutzabschlüssen
- Prüfung und Instandhaltung auf Basis DIN 14677
Zielgruppe
Feststellanlagen dürfen nur noch von ausgebildeten Fachkräften überprüft und instandgehalten werden. Nach DIN 1477 wird dafür ein Kompetenznachweis gefordert, der alle fünf Jahre erneuert werden muss.
Unser Plus
- Fachlich und didaktisch fundiert
- Erfahrene Referenten
- Konzentration auf Ihre Fragestellungen
- Große Praxisnähe
Voraussetzungen
Nach DIN 14677 sollte eine Fachkraft für Feststellanlagen folgende Voraussetzungen erfüllen: abgeschlossene Berufsausbildung in den Bereichen Elektrotechnik oder Mechanik oder eine 3-jährige entsprechende Berufserfahrung oder Nachweis Geselle/Facharbeiter gemäß DIN 14675 (Phase Instandhaltung).
ESF-Fachkursförderung ab 01.09.2026: Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 45%. Fachkursförderung ist möglich für Erwerbstätige mit Beschäftigungsort oder Wohnort in Baden-Württemberg, Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg sowie Unternehmer/-innen einschließlich Freiberufler/-innen mit Unternehmenssitz in
Baden-Württemberg. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes oder einer Transfergesellschaft.
Bildungszeit: Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Arbeitstagen pro Jahr, unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes, freistellen zu lassen. Bildungszeit gibt es für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die ein- oder mehrtätig sind und deren Unterrichtszeit pro Tag mind. sechs Zeitstunden beträgt. Weitere Infos und Antragsformulare unter www.bildungszeit-bw.de
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