Bildungszeit_Kalender
Handwerkskammer Konstanz

Bildungsakademie für Bildungszeit anerkannt

Fünf Tage zur beruflichen und politischen Weiterbildung nutzen

Fünf Arbeitstage pro Jahr können Beschäftigte, Auszubildende sowie Beamte und Richter in Baden-Württemberg Bildungszeit beantragen, die jetzt auch in der Bildungsakademie genommen werden kann. Seit Kurzem ist die Bildungseinrichtung der Handwerkskammer Konstanz im Rahmen des Bildungszeitgesetztes Baden-Württemberg (BzG BW) anerkannt. Seit 1. Juli ermöglicht das Gesetz, Bildungszeit beim Arbeitgeber zu beatragen, um sich beruflich oder politisch weiterzubilden.

Bildungszeit beantragen

  1. Suchen Sie sich ein passendes Bildungsangebot aus, wie zum Beispiel die Bildungsakademie. Eine Liste der anerkannten Bildungseinrichtung ist unter www.bildungszeitgesetz.de zu finden.

  2. Beantragen Sie die Bildungszeit schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber. Der Antrag muss spätestens acht Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber eingereicht werden. Der Antrag kann formlos gestellt werden oder Sie verwenden ein passendes Antragsformular, das ebenfalls unter www.bildungszeitgesetz.de zu finden ist.

  3. Warten Sie die Entscheidung Ihres Arbeitgebers ab, der unverzüglich entscheiden sollte, spätestens jedoch vier Wochen vor Beginn der Weiterbildung. Falls Sie keine Antwort innerhalb der Frist bekommen, gilt der Antrag als bewilligt. Bei dringenden betrieblichen Belangen, zum Beispiel einem besonders hohen Krankenstand, kann der Antrag abgelehnt werden.

Wichtig: Sie müssen die Teilnahme an der Weiterbildung beim Arbeitgeber nachweisen. Lassen Sie sich also ein Zeugnis ausstellen.

Nähere Informationen hat das Regierungspräsidium Karlsruhe in einem Merkblatt für Beschäftigte zusammengefasst. Darin ist auch genauer beschrieben, unter welchen Bedingungen Bildungszeit beantragt werden kann und wann nicht. Nicht alle Weiterbildungen sind für die Bildungszeit anerkannt.