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Rückenwind fürs WeiterkommenWeiterbildung fördern lassen

Nie war es einfacher, teilweise großzügige Zuschüsse für Weiterbildung zu erhalten und damit die Karriere zu befeuern. Als Bildungsinteressierte stehen Ihnen viele externe Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten offen. Die wichtigsten haben wir in den nachfolgenden Absätzen für Sie zusammengefasst. Gerne beraten wir Sie, welches der Angebote am besten zu Ihrer individuellen Situation passt. Da die Vergabe der Mittel nicht in unserer Hand liegt, können wir Ihnen diese nicht garantieren.

AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)/Aufstiegs-BAföG

Wer kann „Aufstiegs-BAföG“ beantragen? Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zum/zur Fachkaufleuten, Betriebswirt/-in, Handwerks- und Industriemeister/-in, Techniker/-in oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten und die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen, können die Aufstiegsförderung beantragen. Nähere Hinweise unter www.aufstiegs-bafoeg.de

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite der Handwerkskammer Konstanz und auf unserer Seite zum Aufstiegs-BAföG.

 BAföG-Beispielrechnung für Handwerksmeister



Video-Anleitung 

Im Video wird das Ausfüllen des BAföG-Antrags verständlich dargestellt. Damit geht es ganz einfach. 






Arbeitgeberzuschüsse

Für alle Bildungsangebote besteht die Möglichkeit der (Teil-)Rechnungsstellung auf den Arbeitgeber.

AZAV-Maßnahmen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter

Die Bildungsakademie der Handwerkskammer Konstanz an den Standorten in Rottweil, Waldshut und Singen ist nach DIN EN ISO 9001:2015 sowie nach der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert. Damit hat die Bildungsakademie die Bestätigung, dass sie den internationalen Standards und Normen einer modernen entwicklungsfähigen Organisation gerecht wird. Mit der Zertifizierung nach AZAV erbringt die Bildungsakademie die Voraussetzungen, um im Bereich der Erwachsenenbildung gemeinsam mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter entsprechende Weiterbildungen anbieten zu können.

Bildungszeit

Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Arbeitstagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit gibt es für Maßnahmen der beruflichen oder politischen Weiterbildung, die ein- oder mehrtätig sind und deren Unterrichtszeit pro Tag mind. sechs Zeitstunden beträgt. Die jeweilige Bildungseinrichtung hat die Anerkennung des Regierungspräsidiums Karlsruhe nachzuweisen.

 Weitere Informationen zur Bildungszeit

Bildungsprämie

Mit dem Gutschein der Bildungsprämie können Sie Unterstützung vom Staat bekommen, insofern Sie ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 Euro jährlich nachweisen können. Er zahlt unter bestimmten Bedingungen die Hälfte zu Ihrer Weiterbildung dazu, bis zu 500 Euro. Lassen Sie sich bei einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe beraten.

 Weitere Informationen zur Bildungsprämie

Bildungsgutschein

Einen Bildungsgutschein können Sie nur erhalten, wenn Sie zuvor durch Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter beraten wurden. Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bildungsgutschein. Mit diesem Bildungsgutschein wird Ihnen zugesichert, dass die Weiterbildungskosten übernommen werden und gegebenenfalls das Arbeitslosengeld weitergezahlt wird. In diesem Rahmen kann dann ein zertifizierter Kurs bei zugelassenen Trägern selbst ausgewählt werden. Sie sind sozial abgesichert, wenn Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit eine Weiterbildung besuchen, die mit Bildungsgutschein gefördert wird. Welche Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung von der Agentur für Arbeit übernommen werden, können Sie folgendem Merkblatt entnehmen: Merkblatt zur Förderung der beruflichen Weiterbildung.

Fachkursförderung

Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30 %, bei Teilnehmenden ab dem vollendeten 55. Lebensjahr um 70 %. Für Teilnehmende ohne Berufsabschluss um 70 %. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.

Hinweis zum § 9 EStG Werbungskosten

Aufwendungen für die berufliche Weiterbildung können beim Finanzamt als Werbungskosten (im ausgeübten Beruf) oder als Sonderausgaben (im nicht ausgeübten Beruf) geltend gemacht werden. Kosten, die im Rahmen der Durchführung einer Lerngruppe entstehen, können als Werbungskosten im Sinne des § 9 Abs. 1 EStG geltend gemacht werden.

Meisterprämie

Der Meisterbrief steht für Qualität und Qualifikation im Handwerk. Seit Anfang 2020 lohnt sich der Titel noch mehr. Denn wer jetzt seine Meisterprüfung im Handwerk mit Erfolg abschließt, bekommt vom Land Baden-Württemberg eine Meisterprämie in Höhe von 1.500 Euro. Sie kann direkt bei der Handwerkskammer beantragt werden.

 Weitere Informationen zur Meisterprämie

Ratenzahlung

Unabhängig von finanziellen Unterstützungen durch Dritte können Sie die Kursgebühr und das Studienentgelt in monatlichen Raten zinsfrei bezahlen, weitere Infos erhalten Sie gerne auf Anfrage.

Qualifizierungschancengesetz

Seit 2019 bekommen Unternehmen dank des Qualifizierungschancengesetzes hohe Weiterbildungszuschüsse, um Mitarbeiter fit für zukünftige Herausforderungen zu machen. Die Bundesagentur für Arbeit bezahlt nicht nur einen Teil der Weiterbildungskosten, sondern gewährt auch Lohnkostenzuschüsse von bis zu 75 %, insofern Arbeitnehmer während der Weiterbildung bei vollem Gehalt freigestellt werden. Gefördert werden allerdings nur Weiterbildungen, die mehr als vier Wochen dauern und außerhalb des Unternehmens stattfinden.

 Weitere Informationen zum Qualifizierungschancengesetz

 Alle Kurse zum Qualifizierungschancengesetz 

Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger, sich in ihrem Beruf zu entwickeln, neue Kompetenzen und Fertigkeiten aufzubauen, aber auch mit fachübergreifenden Weiterbildungen den Horizont zu erweitern.

 Weitere Informationen zum Weiterbildungsstipendium