Maschinenschein Holz (Grundkurs)
Mit Sicherheit gehts besser!

ausreichend freie Plätze

Kosten

Kurs: 450,00 €

förderfähig

Unterricht

23.05.2024 - 24.05.2024

Mo+Di 8:30-15:30

Lehrgangsdauer 16 UE

Lehrgangsort

Steinhauserstraße 18
78628 Rottweil
Holzbauhalle

Sina Krueger

Tel. 0741 5337-11

sina.krueger--at--hwk-konstanz.de

Unverbindliche Anfrage

Angebotsnummer 1000604-0

  • Kennenlernen der persönlichen Schutzausrüstung und deren Funktionsweise
  • Einweisung an folgenden Maschinen: Tischkreissäge, Bandsäge, Hobelmaschinen und ergänzende Handmaschinen
  • Herstellen von kleinen Werkstücken für den sicheren Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen

Information

Die Arbeitsicherheit spielt beim Umgang mit Maschinen eine große Rolle. Das richtige Handling der Maschinen in der täglichen Praxis ist besonders wichtig, um Unfällen vorzubeugen und Gefahrenpotentiale frühzeitig zu erkennen. In diesem Grundkurs lernen Sie den sicheren Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft Holz und Metall. Der Kurs gibt zudem einen Überblick über notwendige Sicherheitsmaßnahmen, die Mindestanforderungen, die jede Werkstatt erfüllen muß sowie den sicheren Umgang mit Ihrer persönlichen Sicherheitsausrüstung. Bei der Anfertigung von Werkstücken werden die Sicherheitmaßnahmen direkt angewandt

Dozent

Michael Schmidt

Unser Plus

  • Unsere Werkstatt und unsere Maschinen sind mit den aktuellen von der Berufsgenossenschaft vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen ausgerüstet.
  • Theorie ist eng mit Praxis verbunden
  • Erfahrener Kursleiter

Sonstiges

Der Kurs wendet sich an Beschäftigte, die mit Holzbearbeitungsmaschinen arbeiten oder daran Arbeitende beaufsichtigen, z.B. Schreiner, Holzwerker, Kunststoffbearbeiter und Lehrer. Bitte unbedingt Sicherheitsschuhe und Gehörschutz mitbringen!

Hinweis

Der Seminarpreis beinhaltet die Lehrgangsunterlagen und das Mittagessen

Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30%, bei Teilnehmern ab dem vollendeten 55. Lebensjahr um 70%. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.

Zertifizierung