Workshop 2 - VDE-Prüfung für elektrotechnische Anlagen

Sie sind bereits Elektrofachkraft und wollen mit Ihrer Arbeit an elektrischen Anlagen den verschiedenen Gesetzen, Normen und Regeln gerecht werden? In unserem VDE Mess-Seminar können Sie das!

ausreichend freie Plätze

Details

Kosten

Kurs: 279,00 €

förderfähig

Unterricht

07.12.2024

08-00 bis 16.00 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 9 UE

Lehrgangsort

Lange Straße 20

78224 Singen

Elektrolabor 2

Kontakt

Andrea Hodapp

Tel. 07731 83277-513

Andrea.Hodapp--at--HWK-Konstanz.de

Unverbindliche Anfrage

Angebotsnummer 124186-2

Workshop 2 VDE-Prüfung für elektrotechnische Anlagen

  • Messtechnische Grundlagen für die Anforderung an die Erstprüfung und die wiederkehrende Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach DIN VDE 0100-600 sowie DIN VDE 0105-100  
  • Allgemeines, Besichtigen, Erproben, Messen und Bewerten

Information

Gerade elektrische Neuanlagen müssen regelmäßig geprüft, gemessen und bewertet werden. Aber auch für gewerbliche Anlagen ist eine wiederkehrende Prüfung nach einigen Unfallverhütungsvorschriften gefordert. Für die Durchführung und Prüfung der elektrischen Anlagen und ortsveränderlichen Betriebsmittel ist der jeweilige Unternehmer oder Leiter verantwortlich. Gerne überträgt er diese Aufgabe seiner verantwortlichen Elektrofachkraft oder beauftragt einen Elektrofachbetrieb. Damit die Arbeit den gesetzlichen Anforderungen gerecht wird, muss die Elektrofachkraft ständig weitergebildet werden. Wir von der Bildungsakademie können Ihnen durch unsere kompetenten Dozenten mit einem hohen Erfahrungsschatz aus der Praxis helfen, diesen Anforderungen gerecht zu werden.

Voraussetzungen

Elektrofachkräfte: Meister, Obermonteure oder Gesellen, die nach der TRBS 1203 bzw. 1000-10 dafür befähigt sind oder befähigt werden möchten.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

Unser Plus

  • Zertifizierte Bildungseinrichtung
  • Praxiserfahrene Fachdozenten
  • Innovative Angebote
  • Kleine Seminargruppen

Lehrplan

ESF-Fachkursförderung: Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30%, bei Teilnehmern ab dem vollendeten 55. Lebensjahr um 70%. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.
Bildungszeit: Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Arbeitstagen pro Jahr, unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes, freistellen zu lassen. Bildungszeit gibt es für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die ein- oder mehrtätig sind und deren Unterrichtszeit pro Tag mind. sechs Zeitstunden beträgt. Weitere Infos und Antragsformulare unter www.bildungszeit-bw.de

Zertifizierung