Handfertigkeitsprobe Schweißen

Zusammen fügen, was zusammen gehört. Das Fachhandwerk des Schweißens hat Zukunft!

Details

Unterricht

auf Anfrage

Mo. - Fr. 8:00 Uhr bis 15:15 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 

Lehrgangsort

Lange Straße 20

78224 Singen

Schweißwerkstatt

Kontakt

Karin Marxer

Tel. 07731 83277-510

Karin.Marxer--at--HWK-Konstanz.de

Angebotsnummer 119423-0

  • Erstellen einer Handfertigkeitsprobe als Voraussetzung zur Teilnahme an einem Schweißlehrgang
  • Fachpraktische Übungen in Abhängigkeit von Schweißverfahren, für die qualifiziert werden soll

Mögliche Schweißprozess

  • E-Hand
  • MAG
  • MIG
  • WIG
  • Autogen

Stringente Begleitung der Teilnehmer durch die Lehrgangsleitung und intensive Eingangsberatung

Ziel

Feststellung der Eignung für die Teilnahme an einem Lehrgang im Bereich Schweißen.

Zielgruppe

Arbeitslose oder Arbeitssuchende mit Interesse an einer Tätigkeit als Schweißer. Personen mit Erfahrung im Metallbereich. Personen mit Interesse am Fachhandwerk Schweißen.

Information

Die Handfertigkeitsprobe beinhaltet fachpraktische Übungen in Abhängigkeit vom/von Schweißverfahren, in dem/denen qualifiziert werden soll: Schweißprozesse E-Hand/MAG / MIG / WIG / Autogen. Eine stringente Begleitung der Teilnehmer durch die Lehrgangsleitung ist gewährleistet.

Dozent

Michael Vostry

Abschluss

Dokumentation der Ergebnisse der Handfertigkeitsproble inkl. Empfehlung und Angebotserstellung inkl. Empfehlung und Angebotserstellung.

Unser Plus

  • Zertifizierte Bildungseinrichtung
  • Innovative Angebote
  • Praxiserfahrene Fachdozenten

Sonstiges

Laufender Einstieg nach Absprache möglich

Hinweis

Preis auf Anfrage

Lehrplan

Die Schweißkurse der Bildungsakademie Singen sind nach DVS zertifiziert.


Für die Teilnahme ist ein AVGS der jeweiligen Agentur für Arbeit oder des entsprechenden Jobcenters notwendig

ESF-Fachkursförderung: Alternativ kann eventuell Fachkursförderung bewilligt werden, dann reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30%, bei Teilnehmern ab dem vollendeten 55. Lebensjahr um 70%. Für Teilnehmende ohne Berufsabschluss um 70%. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.
Bildungszeit: Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Arbeitstagen pro Jahr, unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes, freistellen zu lassen. Bildungszeit gibt es für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die ein- oder mehrtätig sind und deren Unterrichtszeit pro Tag mind. sechs Zeitstunden beträgt. Weitere Infos und Antragsformulare unter www.bildungszeit-bw.de

Zertifizierung