Auf drei aufgefächerten OP-Masken liegt ein negativer Corona-Test.
Handwerkskammer Konstanz

Alle Informationen im ÜberblickHygiene- und Testkonzept für die Teilnehmer an unseren Kursen



Hygienekonzept

Die Bildungsakademien Singen, Waldshut und Rottweil verfügen über ein umfassendes Gesamthygienekonzept, welches auf folgenden Säulen basiert:

  • Abstands- und Maskenpflicht: Das Tragen einer FFP2-/N95-/KN95- oder medizinischen Maske ist auf Fluren, allgemeinen Bewegungsflächen (Toiletten, Umkleide- und Sanitärräume) und im Kantinenbereich Pflicht. In den Seminar- und Werkstatträumen gilt die Maskenpflicht beim Unterschreiten des Mindestabstands von 1,5 Metern. Unsere Schulungsräume und Werkstätten werden regelmäßig gelüftet.
  • Testpflicht: Die Teilnahme am Präsenzunterricht setzt aktuelle Corona-Tests voraus. Testungen werden regelmäßig und systematisch durchgeführt. Das Testangebot wird direkt in den Bildungsakademien für die Teilnehmenden vorgehalten.

Teststrategie für die Kursteilnehmer

Der von der Bildungsakademie kostenlos zur Verfügung gestellte Selbsttest wird von allen Kursteilnehmern selbst durchgeführt. Die Testung erfolgt jeweils Montag und Mittwoch direkt zum Kurs-/Wochenstart in den Seminar-/Werkstatträumen oder den dafür ausgestatteten Testräumen.
Bei Fragen können sich Teilnehmende an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bildungsakademie wenden.

Wichtig: Für eine Kursteilnahme sind diese Tests verpflichtend. Nur mit einem negativen Testergebnis ist die Kursteilnahme vor Ort möglich. Falls Kursteilnehmer vollständig geimpft oder genesen sind (Vorlage entsprechender Dokumente vor Ort), so kann von der Testung abgesehen werden. Als geimpft gelten laut Sozialministerium Personen, die eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung (zweifache Impfung) mittels lmpfdokumentation (Impfpass) vorweisen können. Der Nachweis muss gegenüber den Beauftragten für Infektionsschutz in den Liegenschaften erbracht werden. Diese Regelung gilt für Mitarbeitende und Teilnehmende.
Sind Personen aus medizinischen Gründen vom Tragen einer Maske oder von der Durchführung eines Schnelltests ausgenommen, müssen sie das umgehend bei der Leitung der Bildungsakademie anzeigen.

Wir bitten alle minderjährigen Teilnehmenden, das Formular „Einwilligungserklärung Erziehungsberechtigte“ unterschrieben mit zum Unterrichtsstart zu bringen.

Ablauf bei positivem Test

  • Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer muss sofort eine FFP-2 Maske aufziehen, diese liegen im Raum bereit.
  • Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer wird in einen anderen Raum gebracht und kann nicht mehr am Unterricht teilnehmen.
  • Bei minderjährigen Teilnehmern werden die Eltern verständigt.
  • Bei Teilnehmern an der ÜBA wird der Betrieb verständigt.
  • Bei Teilnehmern an Arbeitsmarktmaßnahmen wird die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter benachrichtigt.
  • Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer wird umgehend zum notwendige PCR-Test zur Verifizierung/Falsifizierung des Schnelltests in der nächstliegenden Schwerpunktpraxis geschickt.
  • Das lokale Gesundheitsamt wird informiert.
  • Bis zum Erhalt des PCR-Ergebnisses muss die/der positiv Getestete in Quarantäne.
  • Ein negativer PCR-Test würde den positiven Schnelltest aufheben. Bei einem positiven PCR-Test würde das Gesundheitsamt die entsprechenden Quarantänemaßnahmen auch für alle engen Kontaktpersonen (also Familienmitglieder) veranlassen.

Geimpfte und genesene Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Nach Einschätzung des Sozialministeriums in Baden-Württemberg kann nach Bewertung der aktuellen Empfehlungen und Äußerungen des Robert-Koch-Instituts von einer Testpflicht für vollständig geimpfte oder genesene Personen in unseren Liegenschaften abgesehen werden.

Als geimpft gelten laut Sozialministerium Personen, die eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung (zweifache Impfung) mittels lmpfdokumentation (Impfpass) vorweisen können. Der Nachweis muss gegenüber den Beauftragten für Infektionsschutz in den Liegenschaften erbracht werden. Diese Regelung gilt für Mitarbeitende und Teilnehmende.

Hinweis: Eine Teilnahme an Kursen in den Bildungsakademien ist nur möglich, wenn alle oben beschriebenen Regelungen eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung und/oder Verweigerung kommt unser Hausrecht zum Tragen.

Alle weiteren Einzelheiten zu unserem Testkonzept finden Sie hier.

Vorteile

  • größtmöglicher Schutz und Sicherheit für alle Teilnehmenden
  • kein zusätzlicher Aufwand zur Besorgung der Tests
  • Möglichkeit, in Präsenz zu lernen
  • Klarheit über Ihren aktuellen Gesundheitszustand während Ihres Aufenthalts in der Bildungsakademie

Prüfungen

Auch die Prüfungen werden unter strikter Beachtung des Hygienekonzepts durchgeführt. Hierdurch wird auch gewährleistet, dass während der Prüfungen alle Beteiligten den größtmöglichen Schutz erhalten.

Tritt eine positive Testung während oder unmittelbar vor Beginn einer Prüfung auf, wird die zuständige Kommission der betroffenen Person ein geeignetes Angebot zur Durchführung/Nachholung der Prüfung machen, sofern dies innerhalb der gegebenen Rahmenbedingungen gelingt.

Fernlernen/Online

Selbstverständlich setzen die Bildungsakademien auch das Instrumentarium des Distanzlernens (Fernlernen/Online) ein, wenn sich tagesaktuelle Ereignisse ändern bzw. gesetzliche Vorgaben dies erfordern. Fällt der Präsenzunterricht aus, werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer umgehend per E-Mail informiert.

Datenschutz und Nachverfolgung

Die Bildungsstätten erheben aus organisatorischen Gründen Daten über Person, Zeitraum, Testung, Testergebnis und verwendetes Testmaterial. Die Teilnehmenden sind dazu verpflichtet, das Testergebnis unverzüglich den Mitarbeitenden der Bildungsakademien vorzuzeigen bzw. aus Gründen der Erfassung mitzuteilen. Die Dokumentation über die Teilnahme an einer Testung erfolgt über die vorliegende tagesgenaue Anwesenheitsliste (Teilnehmerliste). Eine Weitergabe von Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Verpflichtung als Veranstalter gegenüber den Gesundheitsämtern die Nachvollziehbarkeit möglicher Infektionsketten zu garantieren. Eine weitere Verarbeitung dieser Daten erfolgt nicht.

Ansprechpartner

Für alle Fragen rund um Ihre Fort- und Weiterbildung oder Meistervorbereitungskurse stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten:
Kaufmännische Aufstiegsfortbildung, wie z. B., Fachwirte oder Betriebswirte (HWO):
Katrin Höhn unter Telefon 07731 83277-590 oder per E-Mail katrin.hoehn@hwk-konstanz.de
Meistervorbereitungskurse, Teile 1 bis 4:
Sebastian Büche unter Telefon 07731 83277-591 oder per E-Mail sebastian.bueche@hwk-konstanz.de