Gruppenbild mit Goldregen auf der Meisterfeier 2019
Oliver Hanser
Goldregen für Meister (hier auf der Meisterfeier 2019): Ab 1. Mai 2020 gibt es die Meisterprämie.

Belohnung für Meister Meisterprämie

Der Meisterbrief steht für Qualität und Qualifikation im Handwerk. Seit Anfang des Jahres lohnt sich der Titel noch mehr. Denn wer jetzt seine Meisterprüfung im Handwerk mit Erfolg abschließt, bekommt vom Land Baden-Württemberg eine Meisterprämie in Höhe von 1.500 Euro. Sie kann direkt bei der Handwerkskammer beantragt werden.

So gibt es die Meisterprämie

  • Die Prämie gilt für alle Meisterabsolventen im Handwerk, die nach dem 1. Januar 2020 ihre Prüfung erfolgreich absolviert haben.
  • Die erfolgreiche Prüfung zur Handwerksmeisterin oder zum Handwerksmeister muss durch die Vorlage des Meisterprüfungszeugnisses nachgewiesen werden. Es zählen Abschlüsse nach dem Handwerksregister A und B. Bei fachlich unterschiedlichen Abschlüssen kann die Prämie auch mehrfach (je bestandener Prüfung) gewährt werden.
  • Beschäftigungsort und/oder Hauptwohnsitz der Meisterabsolventen müssen zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Baden-Württemberg liegen. Das heißt: Der Antrag auf die Meisterprämie wird an die Handwerkskammer gerichtet, die das Meisterprüfungszeugnis ausgestellt hat.
  • Wurde die Meisterprüfung außerhalb von Baden-Württemberg abgelegt, sind Meisterabsolventen antragsberechtigt, wenn sie nachweisen können, dass die Prüfung im entsprechenden Handwerksgewerk in Baden-Württemberg nicht angeboten wird. In diesen Fällen hilft die für den Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg zuständige Handwerkskammer weiter.
  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann der Antrag mit den entsprechenden Nachweisen bei der Handwerkskammer eingereicht werden.
  • Die Auszahlung der Prämie erfolgt einmal im Monat. Aufgrund der aktuellen Situation kann die erste Auszahlung erst im Juni erfolgen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Jetzt die Meisterprämie beantragen

Sie wollen nach der Meisterprüfung einen Betrieb gründen oder übernehmen? Dann sichern Sie sich zusätzlich zur Meisterprämie auch noch die Meistergründungsprämie des Landes. Weitere Informationen unter "Förderung und Finanzierung für Existenzgründer".