Meisterprüfung Feinwerkmechaniker 2015: Meisterschüler Felix Allweiler (links) und Prüfer Rainer Küssner.
Handwerkskammer Konstanz

Unsere FAQ rund um die MeisterprüfungVor dem Meisterbrief steht die Prüfung

Die Meisterprüfung ist eine staatliche Prüfung, die von ehrenamtlichen Meisterprüfungsausschüssen nach den Vorschriften der Handwerksordnung und der hierzu erlassenen Meisterprüfungsordnung abgenommen wird.

Sie wollen mehr zum Ablauf der Meisterprüfung wissen?

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Meisterprüfung

Die Meisterprüfung besteht aus den vier folgenden Prüfungsteilen:

  • Teil I: Fachpraktischer Teil (Meisterprüfungsprojekt und Situationsaufgabe)
  • Teil II: Fachtheoretischer Teil
  • Teil III: Betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer und rechtlicher Teil
  • Teil IV: Berufs- und arbeitspädagogischer Teil

Die vier Teile sind rechtlich selbstständig und können in beliebiger Reihenfolge zu verschiedenen Terminen abgelegt werden. Jeder Prüfungsteil kann bis zu dreimal wiederholt werden.

Den Meistervorbereitungskurs besuchen Sie bei einem Bildungsträger, der Sie bestmöglich auf die Meisterprüfung vorbereitet. Die Prüfung obliegt allerdings der Handwerkskammer Konstanz bzw. der von ihr bestellten Prüfungskommissionen. Unsere Bildungsstätten haben auf den Ablauf, die Fragen oder Prüfungsergebnisse keinen Einfluss. Der Besuch einer Meistervorbereitung garantiert daher nicht das Bestehen der nachfolgenden Meisterprüfung.

Die Zulassung muss schriftlich bei der Handwerkskammer Konstanz beantragt werden.

Den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung sowie viele weitere wichtige Formulare und Downloads rund um den Meister finden Sie auf der Website der Handwerkskammer Konstanz.

Bitte füllen Sie den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung aus und senden ihn mit den erforderlichen Unterlagen entweder per Post an:

Handwerkskammer Konstanz
Meister- und Fortbildungsprüfungen
Webersteig 3
78462 Konstanz

oder nutzen Sie den Online-Upload auf der Webseite „Zulassung zur Meisterprüfung“ der Handwerkskammer Konstanz.

Weitere Informationen zum Thema Meisterprüfungen finden Sie in einer Broschüre des ZWH.

Für die Ablegung der gesamten Meisterprüfung gibt es keine zeitliche Begrenzung.
Bestandene Prüfungsteile (Teil I, II, III, IV) gelten unbefristet und verfallen nicht.