Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677

Feststellanlagen sind für den Brandschutz in Gebäuden essentiell. Werden Sie zur Fachkraft oder erneuern Sie Ihren Kompetenznachweis in unserem Lehrgang.

ausreichend freie Plätze

Auszubildende nehmen an einem Seminar teil und schreiben auf Arbeitsplätter, während sie vor Computern sitzen
Heiko Kubenka

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Kosten

Kurs: 679,00 €

förderfähig

Unterricht

09.02.2026

Fr 09:00 - 17:00 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 8 UE (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Friedrichstraße 3

79761 Waldshut-Tiengen

Seminarraum Schlüchtal

Kontakt

Elisabeth Gerteis

Tel. 07751 8753-11

Elisabeth.Gerteis--at--hwk-konstanz.de

Unverbindliche Anfrage

Details

Angebotsnummer 1000694-0

  • Grundlagen der Verbrennung, Brandschutz
  • Gesetzliche Grundlagen: DIBt-Richtlinien, DIN 14677, DIN EN 14637, ASR 1.7
  • Brandschutz-/Rauchschutzabschlüsse (Türen/Tore): Anforderungen und Ausbau
  • Feststellanlagen: Anforderungen, Aufbau, Bezeichnung, Funktion
  • Brandmelder: Anforderungen, Funktion
  • Änderungen von Brandschutzabschlüssen
  • Prüfung und Instandhaltung auf Basis DIN 14677

 

Zielgruppe

Feststellanlagen dürfen nur noch von ausgebildeten Fachkräften überprüft und instandgehalten werden. Nach DIN 1477 wird dafür ein Kompetenznachweis gefordert, der alle fünf Jahre erneuert werden muss.

Information

Sie kennen die Anforderungen an die Instandhaltung von Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüssen mit/ohne Feststellanlagen. Sie können die Funktionsprüfung und Wartung vorschriftsmäßig durchführen. Sie erwerben nach bestandenem Abschlusstest den Kompetenzachweis einer Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677.

Voraussetzungen

Nach DIN 14677 sollte eine Fachkraft für Feststellanlagen folgende Voraussetzungen erfüllen: abgeschlossene Berufsausbildung in den Bereichen Elektrotechnik oder Mechanik oder eine 3-jährige entsprechende Berufserfahrung oder Nachweis Geselle/Facharbeiter gemäß DIN 14675 (Phase Instandhaltung).

Abschluss

Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677 (TÜV Rheinland)

Unser Plus

  • Fachlich und didaktisch fundiert
  • Erfahrene Referenten
  • Konzentration auf Ihre Fragestellungen
  • Große Praxisnähe

Partner

https://medien.hwk-konstanz.de/bildungsakademie/kurse_bilder/Kooperationspartner/TUEV_Rheinland.jpg

Förderung

ESF-Fachkursförderung: Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30%, bei Teilnehmern ab dem vollendeten 55. Lebensjahr um 70%. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.
Bildungszeit: Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Arbeitstagen pro Jahr, unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes, freistellen zu lassen. Bildungszeit gibt es für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die ein- oder mehrtätig sind und deren Unterrichtszeit pro Tag mind. sechs Zeitstunden beträgt. Weitere Infos und Antragsformulare unter www.bildungszeit-bw.de

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